Abstimmung vom 17 Mai 2009 "Zukunft mit Komplementärmedizin"
Integrative Medizin fördern
Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin Heilmittelschatz bewahren
Erhaltung der traditionellen Heilmittelvielfalt und Sicherung der bestehenden Abgabekompe-tenzen
Abgabe der Heilmittel durch Fachpersonen
Berufsanerkennung und Qualitätssicherung von nichtärztlichen Therapeuten
Rechtliche Anerkennung für qualifizierte Therapeuten (nationale oder kantonale Diplome)
Mehr Sicherheit für die Patienten/-innen
Vergütung wie bisher über die Zusatzversicherung
Fünf ärztliche Leistungen wieder in die Grundversicherung aufnehmen
Folgende ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin sollen wieder von der Grundversicherung vergütet werden, weil sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen:
Anthroposophische Medizin
Homöopathie
Neuraltherapie
Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Lehre und Forschung fördern
Forschung und Lehre an öffentlichen Institutionen wie Universitäten und Fachhochschulen