Baselbiet will ein Hanfladengesetz

2004/03/09 - Basler Zeitung
Liestal - Das Baselbiet will nationale Gesetzeslücken zum Anbau und Handel mit Hanf und Hanfprodukten stopfen. Ein am Dienstag vorgestellter kantonaler Gesetzesentwurf sieht eine Bewilligungspflicht für jede Abgabe solcher Produkte vor.
Illegale Hanfprodukte, also Betäubungsmittel wie Cannabis und Haschisch, würden oft über die selben Kanäle vertrieben wie legale, hiess es vor den Medien. Deshalb müsse man die Kanäle strenger kontrollieren als bisher. Produzenten von legalem Industriehanf bringe die Bewilligungspflicht nur wenig administrativen Mehraufwand.
Das Baselbieter Hanfladengesetz lässt Hanf nur bis zu einem THC- Grenzwert von 0,3 Prozent zu; der Anbau wird meldepflichtig. Es soll "die in den letzten Jahren stark ausufernden Anpflanzungen von Betäubungsmittelhanf" samt einschlägigen Geschäften bremsen. Ein vergleichbares Gesetz habe der Kanton Tessin.
Die seit eingen Monaten deutlich härtere Gangart der Baselbieter Behörden hat bereits viele der früher 32 Hanfläden zum Aufgeben veranlasst; übrig waren im Januar noch 14, heiss es weiter. Die Eingriffsmöglichkeiten auf Polizei- und Verwaltungsebene gegen den Verkauf illegaler Hanfprodukte genügten heute dennoch nicht. Der Hanfkonsum habe markant zugenommen, und der THC-Gehalt sei vervielfacht worden. Immer jüngere Altersgruppen kämen damit in Kontakt, so dass Hanfkonsum «ein ernstes Problem für die Schulen» geworden sei. Betäubungsmittelhanf dürfe wie Alkohol Jugendlichen nicht zugänglich sein, dies trotz der Liberalisierungsdebatte.
Das neue Baselbieter Gesetz basiert auf dem eidgenössischen Betäubungsmittelgesetz. Für den Fall, dass dieses revidiert wird, geht man im Baselbiet von der Einführung einer Bewilligungspflicht aus. Und gebe es keine Revision, habe man mit dem eigenen Gesetz im Kanton rasch eine klare Handhabung für das alte Bundesrecht.
Neben der verstärkten Repression, die das neue Gesetz erlauben soll, sehen die Baselbieter Behörden auch eine Vernetzung der Prävention vor.