Bauer verurteilt wegen Verstoss gegen das Hanffütterungsverbot
Der Landwirt aus dem Alttoggenburg fütterte seinen Schweinen und Hühnern THC-armen Futterhanf, was den Tieren nachweislich gut bekam - trotzdem verurteilte ihn das Kreisgericht Wil zu 500.- Franken Busse und konfiszierte 500 Kilogramm Hanffutter, denn seit dem 1. März 2005 gilt ein striktes Verfütterungsverbot.
Keiner Schuld bewusst
Der Landwirt, der sich selbt verteidigte, glaubte bis zuletzt an seine Unschuld. Er hatte seinen Schweinen und Hühnern selbstangebauten THC-armen Hanf verfüttert und dieser ist den Tieren auch gut bekommen: Bei seinen 70 Zuchtschweinen sind die Milchfieber-Probleme verschwunden und die 600 Legehennen legen grosse Eier mit dunklen Dottern. Bei den Schweinen hätten mehr Ferkel pro Wurf überlebt und die Fruchtbarkeit der Muttertiere sei gefördert worden. Er habe das Futter zudem im Wissen verabreicht, dass kein belegtes Risiko von THC-Rückständen in den Tieren und deren Produkten existiere. „Hanffutter ist ein sehr gesundes Futter, das Medikamente ersetzen kann“, zeigte sich der Angeklagte überzeugt. Der landwirtschaftliche Hanf habe - anders als der indische Hanf - keine halluzinogene Wirkung. Der Gehalt des Wirkstoffs THC liege bei einem Prozent, dies sei mindestens zehn Mal weniger als beim Drogenhanf, und somit ein Missbrauch als Betäubungsmittels unrealistisch.
Verbot ist Verbot
Ob unbedenklich und wirksam oder nicht - das Gericht berief sich auf das seit 1. März 2005 geltende Fütterungsverbot von Hanf an Nutztiere und verurteilte den Landwirt zu 500.- Franken Busse. Zudem werden 500 Kilogramm THC-arme Hanfwürfel, die der Bauer als Futter angebaut hatte, eingezogen. Dabei räumte das Gericht ein, dass für das Fütterungsverbot bisher noch keine Strafbestimmung existiere. Das Verbot allein genüge aber für eine Verurteilung. Der Einzelrichter sprach den Landwirt der Übertretung des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes schuldig. Zusätzlich zur Busse muss der Verurteilte rund 3000 Franken Verfahrenskosten zahlen. Er kann das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.
Verurteilt trotz Transparenz
Den Tipp, die Milchfieber-Probleme seiner Zuchtschweine mit Hanffutter zu bekämpfen, hatte der Angeschuldigte der Fachpresse entnommen. Gutwillig meldete er sodann - es war im Frühjahr 2005 - dem kantonalen Landwirtschaftsamt St. Gallen, dass er auf 50 Aren Hanf anpflanzen werde. Im folgenden Juni wurde die Anlage polizeilich kontrolliert und dabei auch festgestellt, dass die Pflanzen nicht zu Rauch-, sondern zu Futterzwecken angebaut wurden. Stauden und Würfel wurden den Tieren in den folgenden Monaten verabreicht. So warf das Gericht dem Landwirt eher leichtes Verschulden, aber eine „gewisse Uneinsichtigkeit“ vor. Dieser verlangte einen Freispruch, die Freigabe des beschlagnahmten Hanfs und 20 000 Franken Schadenersatz. „Ich verstehe die Anklage nicht“, erklärte er. Er sei sich keines Verschuldens bewusst. Es sei nicht erwiesen, dass die Verfütterung von Bauernhanf zu Rückständen in Eiern oder Fleisch führe.
Anmerkung von Chanvre-Info: Es ist leider so, dass einem Gerichte kaum mehr helfen können, wenn die Politk versagt hat. Der gesunde Menschenverstand gibt dem Bauern Recht, aber das Gesetz nicht. Das seit 2005 geltende Verfütterungsverbot ist genauso falsch und aufgrund undifferenzierter Halbwahrheiten zustande gekommen wie das Betäubungsmittelgesetz anno 1951. Erst wenn diese Gesetze geändert werden, erhalten die Leute das vor Gericht, was ihnen eigentlich zusteht: Gerechtigkeit.