Bedingte Strafe für Hanfversand

2005/03/17 - Der Bund

18 Monate Gefängnis bedingt: So lautet das Urteil für einen 35-jährigen Schweizer, der mit dem Versand von Hanfblüten Millionen umgesetzt hat.

Die Idee leuchtet ein: Statt dass sich Kiffer in schummrigen Läden oder auf der Gasse mit Stoff eindecken, können sie das Kraut bequem von zu Hause aus ordern und sich per Post beliefern lassen. Ausgehend von diesem Gedanken lancierte der heute 35-jährige S. Ende 2001 in Bern einen Versandhandel für Artikel auf Hanfbasis.
Auf die Idee war der gelernte Automechaniker gekommen, als er nach längerer Arbeitslosigkeit beim kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Kiga (heute Beco) einen Kurs zur Gründung einer eigenen Firma besuchte. Obschon sein Businessplan von Anfang an vorsah, dass nebst Kosmetika und Textilien auch Hanfblüten verkauft werden sollten, unterstützte das Kiga das Projekt.

Eine halbe Million Gewinn
Der Jungunternehmer hatte Erfolg: Bevor ihm die Polizei Ende 2003 das Handwerk legte, hatte er in zwei Jahren zwei Millionen Franken Umsatz und eine halbe Million Gewinn erwirtschaftet. Obschon er kein luxuriöses Leben geführt habe, sei vom Geld kaum etwas übrig, sagte er vor dem Kreisgericht Bern-Laupen, wo er sich wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. "Das meiste habe ich reinvestiert".
Das Gericht mochte das nicht recht glauben, konnte aber auch nichts anderes beweisen. S. sei "seriös und professionell zu Werke gegangen" und habe im Schnitt 20’000 Franken Monatslohn erwirtschaftet, sagte Gerichtspräsident Peter Zihlmann. "Marketingmässig handelt es sich um eine tolle Idee - mit dem Schönheitsfehler, dass sie illegal ist".

Knacknuss Strafzumessung
Was die rechtliche Würdigung angehe, sei der Fall klar. Schwieriger sei die Frage der Strafzumessung. Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 30 Monaten, 10’000 Franken Busse und eine Ersatzforderung von mindestens 50’000 Franken beantragt. Mit Blick auf andere Urteile halte das Gericht 20 bis 22 Monate Gefängnis für angemessen, so Zihlmann. Dennoch habe man beschlossen, die Strafe auf 18 Monate zu senken, um den bedingten Vollzug zu ermöglichen. Zudem muss S. 5000 Franken Busse und eine Rückerstattung von 15’000 Franken wegen unrechtmässigen Gewinns bezahlen. Ausschlaggebend für die Strafzumessung sei die Tatsache, dass S. heute in stabilen Verhältnissen lebe. Er wohnt in Zürich und arbeitet als Kinooperateur. Für Hanf setzt er sich nur noch auf politischer Ebene ein. "Als Unternehmer hat man damit nichts als Probleme". (bwb)