Betäubungsmittelgesetz: Revision "ultra-light" ohne Cannabis
Revision ultra light
Nachdem die umfassende Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) am 16. Juni 2004 mit dem Nichteintreten des Nationalrates gescheitert war, machte sich die zuständige Kommission für Gesundheit und Sicherheit (SGK) sogleich daran, wenigstens die unbestrtitten Punkte der Revison zu retten und möglichst bald umzusetzen. Mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen trat die SGK nun auf den von einer Subkommission ausgearbeiteten Text ein, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Einen Rückweisungsantrag lehnte sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die heftig umstrittene Frage des Cannabis wurde ausgeklammert.
Keine „heissen Eisen“
Gesetzlich verankert werden soll die Viersäulen-Drogenpolitik mit Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression. Mit Stichentscheid von Kommissions-Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) beschloss die SGK einen Zweckartikel, der auch das Ziel der Abstinenz festhält. Die Detailberatung ist noch nicht abgeschlossen. Damit die Vorschläge in den eidgenössischen Räten mehrheitsfähig sind, wurden dringende, aber zugleich strittige Punkte wie die Cannabis-Regulierung ausgeklammert. Die Kommission setzt damit zugleich Prioritäten: Mit der 4-Säulen-Formulierung soll die Heroinabgabe, deren dringlicher Bundesbeschluss 2008 abläuft, gesetzlich verankert werden. Die Cannabispolitik überlässt die Kommission berechnenderweise der Mitte Januar eingereichten "Hanf-Initiative".
Die „Hanf-Initiative“
Zur Drogenpolitik sind auch parlamentarische Initiativen der CVP, die der Lage mit einem noch strengeren Bussenregime Herr werden wollen, der Grünen sowie mehrere Einzelvorstösse und eine Petition der Schweizer Hanf Koordination hängig. Die grössten Chancen auf eine Wiederaufnahme der Hanf-Debatte und gesetzliche Veränderungen bietet sicherlich die am 13. Januar eingereichte Initiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Die Initiative greift die Kernpunkte der gescheiterten BetmG-Revision wieder auf und verlangt, diese in einem geregelten und vernüftigen Rahmen gesetzlich zu verankern. Detailierte Info dazu finden sich auf der Website des Initativkomitees.