Communiqué zur Schliessung des Hanflädeli’s Growland vom 7.August 2007

Communiqué zur Schliessung des Hanflädeli’s Growland vom 7.August 2007

Die Hexenjagd tritt in die nächste Phase; die Bürgerrechte werden mit Füssen getreten.

Kommentar der Kundin Frau C. Iseli nachdem bei ihr während einer polizeilichen Überwachung des Growland’s am 23. Februar 07 ein Säckchen Hanf gefunden worden war:

„Ich habe dieses Gras NICHT im Growland gekauft!“ (Trotzdem wurde ein Hausdurchsuchungsbefehl für den Laden erteilt...)

Statthalter v. Grafenried verbreitet blanke Lügen, und nimmt diese zum Vorwand, das älteste Hanflädeli der Schweiz zu schliessen. Von den Betreibern durfte sich bisher niemand verteidigen gegen die Schliessung. Einer Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Finanzieller Ruin soll die Hanf-Veteranen in die Knie zwingen!

O-Ton v. Grafenried:

„In den vergangenen Monaten kam es im Growland aber wieder zum Verkauf von Hanf zum Betäubungsmittelkonsum!“ (Communique Espace Mittelland v. 7. August 07)

Kommentar Growland:

„Hätte erwiesenermassen ein Verkauf stattgefunden, müssten auch Angeklagte vorhanden sein, die entweder Cannabis gekauft oder verkauft haben. Dies ist nicht der Fall. Einzig und allein Konsummengen sind beschlagnahmt worden!

Das lässt darauf hoffen, dass in Zukunft jedes Unternehmen in der Schweiz weibliche und männliche Sicherheitsbeamte beschäftigen muss, die jeweils bei Arbeitsbeginn jeden Angestellten bis aufs Blut filzen, um derartige Vorkommnisse in der Zukunft zu vermeiden!

O-Ton v. Grafenried:

„A.Stafforte äusserte die Vermutung, dass seine Angestellten in Eigenregie und ohne sein Wissen Hanf auf eigene Rechnung verkauft hätten.“ (Schliessungsentscheid v. 31. Juli 07, Begründung für die Schliessung)

Richtigstellung von A.Stafforte:

„Es existiert kein Protokoll, in dem ich solcherlei ausgesagt hätte. Vielmehr habe ich darauf hingewiesen, dass im Growland weiterhin der erlaubte Industriehanf mit weniger als 0.3% THC gehandelt wurde, derselbe Hanf der im Jahre 2003 von der Polizei zurückerstattet worden war. Wenn der beschlagnahmte Hanf im Growland einen höheren Gehalt aufwies, so muss das ein Fehler des Lieferanten sein!“

O-Ton v. Grafenried:

„Gemäss Angaben der Verkäufer wurde dies illegale Verkaufstätigkeit von A.Stafforte angeordnet.“ (Schliesssungsentscheid)

Richtigstellung von A. Stafforte:

„Protokollarische Aussagen der Angestellten besagen das Gegenteil: Ausser dem NICHT illegalen Verkauf des Industriehanfs, war von A. Stafforte nichts Verbotenes angeordnet worden.“

O-Ton v. Grafenried:

„...kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass es sich beim Hanfladen Growland um eine Verkaufsstelle von Betäubungsmitteln im Sinne von Art. 11a V BetmG handelt, in der überwiegend illegaler Hanf verkauft wird.“ (Schliessungsentscheid)

Richtigstellung:

Das Hanflädeli Growland verfügt über eine Verkaufsfläche von 230 m2. Daselbst werden angeboten: Kleider und Stoffe aus Hanf auf ca. 90m2, Nahrungsmittel und Oekoprodukte aus Hanf auf ca. 10m2, Artikel und Info rings um die Hanfkultur auf ca. 60m2, Produkte für den Eigenanbau von Hanf auf ca. 30m2, der Rest der Fläche wird als Büro und Aufenthaltsraum genutzt. Das Growland ist der einzige Rollstuhl-gängige Hanfladen der Schweiz. (Wer versorgt heute unsere Rollstuhl fahrenden Kunden mit ihren Hanfblümchen, der Medizin die sie so dringend nötig haben?) Wir führen wohl das umfassendste Sortiment rings um den Hanf, das den Nutzen und die Schönheit dieser heiligen Pflanze in all ihren Facetten aufzeigt. Der Verkauf von Genuss-Hanf würde nur 1m2 Fläche benötigen. Es ist daher offensichtlich, dass nicht der Verkauf von Genusshanf in erster Linie das Ziel des Growland war und ist!

O-Ton v. Grafenried:

„Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit müssen die zu treffenden Massnahmen zur Verwirklichung des im öffentlichen Interesses (?) liegenden Ziels geeignet und notwendig sein....Im Übrigen hat der angestrebte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln zu stehen. (Schliessungsentscheid)

Kommentar A. Stafforte

Danke schön, Herr v. Grafenried für diese edlen Worte, führen Sie sich damit doch zum Schlusse auch noch selber ad Absurdum. Ist es verhältnismässig mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen? Nein, wohl kaum. Ist es verhältnismässig einen Hanfladen wegen „Konsummengen“ an Genusshanf zu schliessen? Genauso wenig, oder? Und das öffentliche Interesse, welches Sie beschwören, hat bis heute nur im Negativen von Ihren Aktionen profitiert, weil sogar unsere Polizeidirektorin zugeben musste (Regionaljournal DRS 1, 7.8.07) dass jetzt wieder giftiges Atomstromgras statt Bio-Freilandhanf gehandelt und konsumiert wird, und gekauft wird er bei denselben Händlern, die auch die Nachfrage nach Kokain und Heroin in der Stadt befriedigen!

Hanfgrün war die Hoffnung, als wir es allen vormachten, wie eine vernünftige Hanfpolitik eigentlich aussehen könnte, jetzt zerschlagen von düsterem Unverstand!

Nachdem nun das beinahe letzte Bollwerk wider eine Welt ohne Natur, eine Medizin nur für Profit, eine Justiz ohne Toleranz und Menschlichkeit und eine Politik ohne Vernunft, geschlossen wurde, müssen Sie sich wohl ein neues Tätigkeitsfeld suchen; zum Beispiel die Naturheilkunde.

Halaliiii, auf in den Kampf gegen die gefährliche Pfefferminze und das bösartige Rosmarin...

growland.ch