Der Zweck bestimmt die Legalität

«Drogenhanf» kann legal angebaut und verwendet werden - auch in der Ostschweiz

Trin/Egnach. Der in Graubünden aus einem Lager gestohlene Hanf war für den legalen Markt bestimmt. Anders als für die Lagerung bestehen für den Anbau von «Drogenhanf» strenge Sicherheitsvorschriften.

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regina partyngl 30. November 2006

Ein elektrischer Zaun, eine Flutlichtanlage mit Bewegungsmeldern sowie Kontrollgänge von mindestens zwei Personen - dieses Szenario beschreibt nicht etwa die Vorkehrungen eines kolumbianischen Drogenbarons zum Schutze seiner Ernte, sondern dies sind die Sicherheiten, die Bündner Hanfbauern gemäss den Richtlinien des kantonalen Justiz- und Polizeidepartements für den Anbau von so genanntem «Drogenhanf» bieten müssen.

Als betäubungsmitteltauglich und damit illegal gilt der Anbau von Hanf, der mehr als 0,3 Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC enthält. Wer im Kanton Graubünden Hanf anbaut, muss im Rahmen des Meldeverfahrens unter anderem den erwarteten THC-Gehalt, die Abnehmer und den Verwendungszweck der Pflanze angeben. Eben Letzterer ist entscheidend. Denn das schweizerische Betäubungsmittelgesetz verbietet den Hanfanbau nur zur Betäubungsmittelgewinnung. Bekanntlich lässt sich das Kraut aber auch anderweitig nutzen.

Legaler Hanf für Thurella

Die Thurgauer Firma Thurella AG beispielsweise produziert seit 2003 einen Cannabis-Eistee - legal und mit grossem Erfolg. Sein Genuss versetzt weder in einen Rauschzustand noch lässt er den Konsumenten die Welt verlangsamt wahrnehmen.

«Dies aufgrund der Tatsache, dass der THC-Gehalt 20 Mal tiefer liegt als gesetzlich vorgeschrieben», teilt Ronald Haug von der Medienstelle der Thurella AG mit. Hergestellt werde der Eistee aus nicht betäubungsmitteltauglichem Hanf, wie CEO Paul Kundert betont.

Anders lauten allerdings Aussagen der Bündner Kantonspolizei, wonach die 500 Kilogramm «Drogenhanf», die Anfang November aus einem Lager in Trin gestohlen worden waren, für die Produktion von Cannabis-Sirup und -Eistee der Thurella AG bestimmt gewesen seien.

Ronald Haug von Thurella kann dies nicht bestätigen. «Wir beziehen unseren Hanf vom Unternehmen Naturart», sagt er. Wo dieses den Rohstoff erwirbt, bleibt unklar, denn bei Naturart will man dazu keine Auskunft geben. Auch wenn ein Teil des gestohlenen, betäubungsmitteltauglichen Hanfs für die Thurella AG bestimmt gewesen wäre, hätte es sich um legal angebauten Hanf gehandelt. Ob das Cannabis anfänglich einen höheren oder einen tieferen THC-Gehalt als 0,3 Prozent aufweist, ist daher unerheblich, solange es aus legalem Anbau stammt.

Inkonsequente Vorschriften

Im Thurgau geht das Cannabis ohne Zwischenlagerung sogleich in Produktion. Sicherheitsvorkehrungen sind somit unnötig. Nicht so in Trin, wie die Erfahrung lehrt. Gemäss Gaby Huber vom Rechtsdienst des Bündner Gesundheitsamtes fehlen aber Sicherheitsvorschriften für die Lagerung von Hanf, dessen THC-Gehalt die 0,3- Prozent-Grenze übersteigt (siehe Kasten).

Ist es der Wirtschaft freigestellt, für erlaubte Produkte «Drogenhanf» zu verwenden, der in den Lagern mehr oder weniger sich selbst überlassen bleibt, so erscheint es wenig einleuchtend, dass die Bauern bei dessen Anbau aufwendige Sicherheitsmassnahmen treffen müssen.