Die Hanfapotheke in der deutschen Presse

Von Wiebke Rögener , Süddeutsche Zeitung 7.9.2005

Zwar lässt sich Cannabis seit August über die Internetseite www.hanfapotheke.org wie beinahe jede legale Ware online bestellen - allerdings steht diese Möglichkeit nur Kranken offen und ist an strikte Auflagen geknüpft: Der Kunde muss an einer schweren Erkrankung leiden, bei der alle anderen Mittel versagen oder zu unerträglichen Nebenwirkungen führen.

Darüber hinaus prüft ein Vertrauensarzt der Hanfapotheke in jedem Einzelfall die Aussicht, dass Cannabinoide die Beschwerden lindern. Gibt er sein O.K., wird dem Patienten das von Spendern zur Verfügung gestellte Cannabis kostenlos zugeschickt. "Das ist ein Ausweg für Schwerkranke, die keinen Zugang zur illegalen Cannabisszene haben und wünschen", erklärt der Arzt Franjo Grotenhermen aus dem Förderkreis der Hanfapotheke.

Cannabis als einziger Ausweg

Eindeutig legal ist das Projekt aber auch nicht. Denn Cannabis darf als "nicht verkehrsfähige" Droge weder hergestellt noch eingeführt werden. Darum sorgt die Online-Vermittlung dafür, dass Patienten und Spender anonym bleiben. "Ich weiß nicht, ob ich mit Strafverfolgung rechnen muss", sagt Grotenhermen.

Ein Rechtsgutachten des Bremer Juristen Lorenz Böllinger macht deutlich: Einerseits verstoßen Spender, die den Drogenhanf anbauen oder schmuggeln, ebenso gegen das Betäubungsmittelgesetz wie die Kranken, die sich die Substanz beschaffen. Andererseits können sich beide auf den Notstand berufen, in dem sich ein Schwerkranker befindet, für den die Droge oft der einzige Ausweg ist. Immerhin entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im Juni 2004: Die Einnahme von Cannabis kann aus Notstandgesichtspunkten gerechtfertigt sein. Relikt der Volksmedizin oder Wunderdroge

Mal wird Cannabis als Wunderdroge gesehen, die gegen beinahe jedes Leiden von Kopfschmerz bis Krebs helfen soll, mal als Relikt aus der Volksmedizin, das durch moderne Medikamente weitgehend überflüssig geworden sei. Es gehe den Befürwortern der Cannabis-Medizin nur darum, die Droge für den Freizeitgebrauch zu legalisieren, sagt etwa die Schweizer Neurologin Barbara Bulamo (Schweizer Medizinisches Forum, Bd. 5, S. 276, 2005).

Die Informationen, die die Hanfapotheker zur Verfügung stellen, zeichnen dagegen ein differenzierteres Bild: Relativ gut durch Studien belegt ist demnach die Wirksamkeit von Cannabis gegen Appetitlosigkeit und Abmagerung bei HIV-Infizierten, gegen spastische Krämpfe und Multiple Sklerose (MS). So haben kanadische Behörden kürzlich Cannabis (Sativex-Spray) für die Behandlung von MS zugelassen. Schlechter ist die Datenlage für Depressionen oder Bewegungsstörungen. Gegen Übelkeit und Erbrechen bei der Krebstherapie ist Cannabis zwar wirksam, doch helfen Medikamente wie Metoclopramid auch gut. Tierexperimente deuten auch auf eine Wirksamkeit von Cannabis gegen Arterienverkalkung hin (Nature, Bd. 434, S. 782, 2005).

Zwar gibt es eine legale Möglichkeit an halbsynthetisches Cannabis zu kommen. Dronabinol heißt der Stoff, der seit 1998 von der Firma THC-Pharma hergestellt und vertrieben wird, die eine Vorstufe des Wirkstoffs aus legalem Faserhanf gewinnt und diese dann auf chemischem Weg in die Droge umwandelt [1]

Mit einem Betäubungsmittelrezept können Patienten in jeder Apotheke Dronabinol-Zubereitungen erhalten. Doch oft weigerten sich die Krankenkassen, die Kosten zu übernehmen, die zehn mal höher lägen als bei natürlichem Cannabis, sagt Grotenhermen. Und so bleibe vielen Patienten nur die Notlösung Hanfapotheke - die allerdings nicht für die Qualität der vermittelten Hanfdroge bürgen kann.

Wiebke Rögener

Footnotes

[1] viele Patienten bevorzugen trotzdem natürlichen Hanf, da die in der Pflanze enthaltenen Cannabinoide eine andere Wirkung haben als halbsynthetische Einzelmoleküle wie Dronabinol