Die UNO-Organisation OICS (Organe international de contrôle des stupéfiants) ist der Ansicht, dass die Revision des BetmG (Betäubungsmittelgesetz) gegen die UNO-Konventionen verstösst.
In einem gestern von der UNO veröffentlichten Bericht wird festgestellt, dass durch die Liberalisierung oder Legalisierung von Cannabis in verschiedenen Ländern der internationale Kampf gegen die Drogen untergraben werde. Auch die Schweiz steht am Pranger.
Im Jahresbericht 2002 der OICS werden Italien, Luxemburg, Portugal und Spanien kritisiert, weil diese Länder den Besitz und den Anbau von Cannabis für private Zwecke nicht mehr strafrechtlich verfolgen.
Den Niederlanden und der Schweiz wird vorgeworfen, den Verkauf von Cannabis in "Coffee-Shops" zu erlauben oder den Besitz teilweise legalisieren zu wollen und dadurch gegen die UNO-Konventionen zu verstossen.
Die Kritik der OICS zielt auf die geplante Revision des BetmG, wonach der Konsum, der Anbau, die Herstellung, der Besitz und der Erwerb von Cannabis für private Zwecke nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden soll.
Spielraum in der Auslegung der UNO-Konventionen
Die tolerante Haltung dieser Länder hinsichtlich des Cannabis "untergrabe das internationale Recht", so OICS-Präsident Philip Emato. Aber für Martin Büechi von der Abteilung Planung und Forschung des BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) stellt sich die Sachlage anders dar: er ist der Ansicht, dass die Schweiz nicht gegen die UNO-Konvention über die Betäubungsmittel aus dem Jahr 1961 verstösst.
Martin Büechi betonte, dass verschiedene juristische Expertisen in Auftrag gegeben wurden, um die Vereinbarkeit der geplanten Revision mit der UNO-Konvention zu überprüfen. Ausserdem sei die Konvention so angelegt, dass immer noch Spielraum in der Auslegung bestehe. Jedes Land, einschliesslich der Schweiz, könne daher die Konvention mit seinem eigenen Rechtswesen in Einklang bringen.
Die Revision des BetmG wurde bereits im Dezember 2001 vom Ständerat gut geheissen. Sie wird übrigens in der ausserordentlichen Frühjahrssession des Nationalrates zur Sprache kommen.