Es droht der grosse Rückschritt

2004/04/24 - Der Bund

Viele Kantone wünschen sich eine Verschärfung im Umgang mit dem Cannabis-konsum.

Verweigert sich der Nationalrat definitiv der Legalisierung des Hanfkonsums? Die drogenpolitischen Hardliner rüsten mit Hilfe der Kantone jedenfalls schon zum grossen Backflash. Die Legalisierungsfreunde wiederum wollen sich notfalls mit einer Volksinitiative wehren.

Der Nationalrat hat es in der Hand: Spätestens in der Sommersession kann er die Strafbefreiung des Kiffens endgültig von der politischen Traktandenliste kippen. Tritt die grosse Kammer zum zweiten Mal nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) ein, wird der rechtliche Status quo zementiert: Der Konsum des populären Hanfkrauts - die Zahl der regelmässig Kiffenden in der Schweiz wird auf 250 000 geschätzt - bleibt verboten, Anbau und Verkauf bleiben unklar geregelt. Anstelle einer politischen Lösung, die eine Reglementierung des Handels mit Schweizer Hanf vorsieht, würde der boomende Cannabismarkt noch undurchsichtiger.

Fast gleich grosse Lager
Die Verhältnisse im Nationalrat sind knapp: Zwischen den beiden geschlossenen Parteiblöcken (SP/Grüne pro, SVP/Liberale kontra) werden einzelne FDP- und CVP-Vertreter das Zünglein an der Waage spielen. Bei den Freisinnigen markiert der Berner Kurt Wasserfallen drogenpolitisch die harte Linie, derweil der Zürcher Felix Gutzwiller national als progressiver Brückenbauer bekannt ist. Die FDP-Fraktion ist tendenziell für die Revision; die Mehrheit der CVP hat sich davon abgewendet.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das die Verordnung zur BTMG-Revision ausarbeitet, befasst sich deshalb prophylaktisch mit dem "Worstcase-Szenario", wie Markus Jann, Leiter der Abteilung Drogen im BAG, sagt. "Wenn die Revision vom Nationalrat bachab geschickt wird, müssen wir nach anderen Möglichkeiten in der Prävention suchen". Für das BAG samt Departementschef Couchepin, der sich die Cannabis-Liberalisierung auf die Fahne geschrieben hat, würde das Nein des Nationalrats der eigenen Analyse komplett zuwiderlaufen. "Alkohol verursacht volksgesundheitlich die viel grösseren Schäden als Cannabis", kommentiert Jann.

Orientierung am Industriehanf
Doch inzwischen droht dem drogenpolitischen Aufbruch, der weit über die Landesgrenzen hinaus Aufsehen erregt hat, Ungemach auch von ausserhalb des Bundeshauses. Der Kanton Baselland hat im März ein Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den Anbau und den Verkauf von Industriehanf reglementieren soll, dafür den Konsum von Drogenhanf unterbinden will. Der entscheidende Punkt: Das geplante Gesetz orientiert sich am landesüblichen Grenzwert zur Unterscheidung zwischen Industrie- und Drogenhanf (0,3 Prozent THC). Nur der drogenpolitisch nicht relevante Industriehanf, aus dem Hemden oder Hautcremes gemacht werden, würde noch toleriert. "Eine Überschreitung des Grenzwertes ist nicht zulässig. Bei entsprechenden Vorstössen soll rasches Einschreiten möglich sein", heisst es im Kommentar zum Gesetz. So will sich der Kanton die Handhabe zu verstärkter Repression gegen das Kiffen verschaffen.

Brüske Kehrtwende
Der Vorschlag aus Liestal ist eine brüske Kehrtwende. Baselland hatte 1997 mit einer Standesinitiative die Legalisierung des Cannabis-Konsums verlangt. Im vergangenen Februar zog der Halbkanton indes den Vorstoss zurück. Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro: "Wir richten uns nach dem Jugendschutz. Heute wissen die Jugendlichen ja gar nicht mehr, was gilt und was nicht". Mit anderen Worten: Die Freiheit hat der Jugend nicht gut getan, jetzt müssen wieder Verbote her.
Die Basler Regierungsrätin Pegoraro weiss sich mit ihrer neo-harten Linie in guter Gesellschaft: Auch der Kanton Luzern, der sich einst ebenfalls für die Entkriminalisierung ausgesprochen hat, geht neuerdings konsequenter gegen den Hanfmarkt vor. Weil das bestehende Gesetz keine klare Grundlage bietet, wurde im Kanton Luzern extra eine Meldepflicht für Hanfanbau eingeführt.

Wasserfallen gegen Hanfanbau
Die Kehrtwende bei den Kantonen entzückt Kurt Wasserfallen: "Absolut genial!" sagt der Ex-Polizeidirektor der Stadt Bern. Doch damit nicht genug: Wenn der Nationalrat nicht auf die BTMG-Revision eintritt, will der Freisinnige einen Vorstoss einreichen. Im Visier des drogenpolitischen Hardliners befindet sich Artikel 19 im aktuellen Betäubungsmittelgesetz. Dieser besagt, dass nur bestraft wird, "wer Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln anbaut". Wasserfallen möchte diese Einschränkung streichen: "Bestraft wird, wer Hanfkraut anbaut".
Noch will es SP-Nationalrätin Christine Goll, Präsidentin der Gesundheitskommission, nicht recht fassen, dass die Strafbefreiung des Kiffens durchfallen könnte. Ein "Salto rückwärts" wäre das, sagt Goll, das "Ende der Schweizer Drogenpolitik". François Reusser, der Präsident der Schweizer Hanfkoordination (SHK), gibt sich pragmatischer. Wenn der Nationalrat Nein sage, werde die SHK eine Initiative für die Legalisierung von Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis einreichen. "Auch das Parlament kann das Problem nicht unter den Tisch kehren", sagt Reusser. "Deshalb wird uns die Zeit Recht geben". Als besonders störend empfindet es Reusser, dass zurzeit der Schwarzmarkt am meisten von der wachsenden Repression profitiere. "Es wird nicht weniger Hanf verkauft, nur weil es verboten ist. Aber das Geld machen die Falschen".

Christian Pauli