FDP Inhalte & Positionen.
Die freisinnige Drogenpolitik geht von der Voraussetzung aus, dass mündige Bürgerinnen und Bürger aufgrund einer Selbstgefährdung durch den Konsum von Sucht- respektive Betäubungsmitteln nicht bestraft werden sollen.
Ähnliche Ansätze gelten heute ja schon im Bereich des Genussmittelkonsums wie bei Alkohol und Nikotin.
- www.fdp.ch
Prävention und Selbstverantwortung.
Die freisinnige Drogenpolitik geht von der Voraussetzung aus, dass mündige Bürgerinnen und Bürger aufgrund einer Selbstgefährdung durch den Konsum von Sucht- respektive Betäubungsmitteln nicht bestraft werden sollen. Im Falle der Fremdgefährdung durch missbräuchlichen Umgang mit Drogen muss hingegen von Gesetzes wegen eine Strafe erhoben werden können. Im Zusammenhang mit dem Konsum von Genuss- und Suchtmitteln darf es im Weitern nicht zu Belästigungen von Drittpersonen kommen.
Die FDP unterstützt das Vier-Säulen-Modell des Bundesrates, um die Drogenprobleme in unserer Gesellschaft zu vermindern:
Prävention: Verhinderung des Einstiegs in den unbefugten Konsum.
Therapie: Behandlung und Reintegration von Drogenabhängigen.
Schadensverminderung: Risikoverminderung und Überlebenshilfe für Drogenabhängige
in Suchttherapien.
Repression und Kontrolle: Strafrechtliche Verfolgung der unbefugten Produktion,
des unbefugten Verkehrs und des unbefugten Konsums der dem Gesetz
unterstellten Stoffe, ergänzt durch eine strikte Kontrolle des befugten Umgangs
mit Betäubungsmitteln zur Verhinderung von Abzweigungen zum unbefugten
Konsum.
Oberstes Ziel ist es, den Missbrauch von Suchtmitteln oder Psychotropenstoffen und insbesondere den Einstieg in den Konsum von - sowie auch den Handel mit- illegalen Drogen zu bekämpfen.
Die FDP fordert:
eine flächendeckende und effiziente Suchtprävention. Grösseres Gewicht beim
Jugendschutz im Rahmen der Drogen-Prävention (Prävention in Erziehung
und an den Schulen).
Entkriminalisierung des Konsums von „weichen Drogen“ wie Cannabis. Dies
nicht bloss aus dem Grund, dass die gemäss heutigen Gesetzes geltende
Strafbarkeit des Konsums von Cannabis in der Praxis nicht entsprechend umgesetzt
werden kann. Es muss vielmehr auch von der Voraussetzung ausgegangen
werden, dass Selbstgefährdung nicht kriminalisiert werden darf. Ähnliche
Ansätze gelten heute ja schon im Bereich des Genussmittelkonsums wie
bei Alkohol und Nikotin.
äusserst strenge Auflagen bei der Herstellung von Cannabisprodukten und deren
Vertrieb, damit die Schweiz auf keinen Fall zu einer Drogenhandel-Drehscheibe wird.
die gesetzlich Verankerung der ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an
Schwerstsüchtige wird, da sich diese Methode in der Praxis sehr gut bewährt
hat und dazu beiträgt, die Drogenkriminalität zu verringern.
Angebot von Fürsorgemassnahmen und Therapien, um Drogenkranke von ihrer
Abhängigkeit zu befreien, damit sie baldmöglichst wieder ein normales Leben
führen können.