"Führerausweis auf Probe"
Das Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) will für Neulenker einen "Führerausweis auf Probe" einführen. Zudem soll der Blutalkoholgrenzwert auf 0,5 Promille gesenkt werden.
Hanf-Info Bemerkung: Allein die Präsenz von THC im Blut soll im neuen Gesetz zu einem Ausweisentzug führen. Ein schlechter Witz, da das Konsumieren von Hanflebensmitteln auch Spuren hinterlässt.
Das Uvek schickt die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Verkehrsregelverordnung (VRV) in die Vernehmlassung. Beide Verordnungen enthalten Ausführungsbestimmungen zu dem im letzten Dezember verabschiedeten neuen Strassenverkehrsgesetz. Wer die Fahrprüfung bestanden hat, soll einen dreijährigen Fahrausweis auf Probe bekommen. Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert, wenn es zu einer verkehrsgefährdenden Überschreitung der Verkehrsregeln kommt. Welche Vergehen als "verkehrsgefährdend" gelten, soll erst nach der Vernehmlassung bestimmt werden. Falsches Parkieren oder eine leichte Geschwindigkeitsübertretung sollen nicht in den Katalog aufgenommen werden.
Zudem wird der Blutalkoholgrenzwert auf 0,5 Promille gesenkt. Die Polizei darf neu auch ohne Verdacht auf Trunkenheit eine Atemprobe vornehmen. Zu dem bereits beschlossenen "Kaskadensystem" kann ebenfalls Stellung genommen werden. Dieses sieht vor, dass Wiederholungstäter härter bestraft werden dürfen: Die Dauer des Führerausweisentzugs erhöht sich bei jeder neuen mittelschweren oder schweren Zuwiderhandlung.