Growland-Prozess: Der «Hanf-Grossvater» muss ins Gefängnis

Der ehemalige Inhaber des Hanfladens Growland und zwei seiner Angestellten wurden gestern vom Kreisgericht Bern-Laupen zu bedingten Haftstrafen verurteilt (siehe «Bund» vom Montag).

Donnerstag 12. Juni 2008

Sie wurden für schuldig befunden, in der Zeit zwischen 2005 und 2007 Drogenhanf im Wert von 200000 Franken verkauft zu haben. Schätzungsweise neun bis zehn Duftsäckchen seien täglich über die Theke gegangen, so das Gericht.

Das Kreisgericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Inhaber vom Duftsäckchen-Verkauf gewusst habe – und ihn sogar anordnete. Es bezieht sich damit auf Aussagen der Angestellten: Da der Laden schlecht lief, habe der Inhaber vorgeschlagen, wieder Drogenhanf zu verkaufen. Diese Aussagen hielt das Gericht für glaubwürdig. Dass er nichts gewusst habe, da er die meiste Zeit in Nepal weilte, nahm das Gericht dem Ex-Inhaber nicht ab. Es verurteilte ihn zu 24 Monaten bedingt. Der Angestellte, der Vollzeit arbeitete, erhielt 18 Monate; die Teilzeit-Angestellte 12 Monate. «Growland» war der erste Hanfladen der Schweiz, sein ehemaliger Inhaber bezeichnet sich als «Grossvater der Hanf-Bewegung». Nach einer Razzia 2002 beteuerte er, nur noch mit Kosmetika und Hanfkleidern zu handeln. Alle drei Verurteilten arbeiten heute nicht mehr im Laden. Betrieben wird er von einem Kollegen des ehemaligen Inhabers.

«Krasser Fall von Rückfälligkeit»

Trotz bedingten Strafen müssen der ehemalige Inhaber und sein Angestellter aber ins Gefängnis. In einem früheren Prozess 2006 wurden sie nämlich zu 18 bzw. 12 Monaten verurteilt. Vor und nach dem Prozess gingen aber weiterhin Duftsäckchen über die Ladentheke des «Growland»: «Ein krasser Fall von Rückfälligkeit», meinte Kreisrichter Hans-Peter Kiener. Dass die beiden Männer die Strafe nicht hätten absitzen müssen, dafür wäre eine «besonders günstige Prognose» nötig. Davon könne aber keine Rede sein, so Kiener. (jäg)