HANFPROZESS MURTEN
Vor Gericht erschien André Fürst in einem Anzug aus Hanf und unterstrich damit seine Aussagen, wonach man mit dem Naturrohstoff vielfältige Anwendungsmöglichkeiten habe. Er selber habe Hanf vor allem für therapeutische Zwecke angepflanzt, sagte er vor Gericht aus. «Ich habe nicht für Kiffer Hanf angebaut», sagte er gegenüber den Journalisten während einer Pause und meinte, dass, wie immer das Urteil ausfallen werde, er gerne weiterfahren möchte mit dem Hanfgeschäft.
Das wolle er vor allem tun für die vielen Menschen, denen er mit Hanfprodukten Linderung von ihren Leiden verschaffen konnte, wie etwa solchen, die an multipler Sklerose, Krebs oder Aids litten. Für diese möchte er weiterfahren, obwohl er natürlich auch schon oft daran gedacht habe aufzuhören. Das wollte auch Gerichtspräsident Markus Ducret von ihm wissen, denn Fürst war schon 1998 verurteilt worden, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte. Bei der Urteilsbegründung sagte Ducret, dass sich Fürst trotz der früheren Verurteilung sowie laufender Verfahren wenig einsichtig gezeigt habe. «Seine Strafempfindlichkeit muss angezweifelt werden.» Das habe sich strafverschärfend ausgewirkt. Strafmildernd hingegen hat sich ausgewirkt, dass André Fürst keine Gewinnmaximierung angestrebt sowie grundsätzlich nicht an Minderjährige Hanf abgegeben und zudem Kranken einen Rabatt gewährt hat, wie Ducret das Urteil weiter begründete.
Tee zu schwach
Auf das Geschäft mit dem Hanf stiess Fürst durch eine zufällige Begegnung mit einem Hanfbauern im Jahr 1998. Von da an baute er selber Hanf an, kaufte aber auch von anderen Bauern dazu. Der Hanf wurde von ihm und seinen Mitarbeitern verarbeitet und weiterverkauft. Ein Grossteil wurde zu Tee verarbeitet. Der THC-Entscheid
Mehrfach wurde an der Gerichtsverhandlung darauf hingewiesen, dass damals der Bundesgerichtsentscheid betreffend den THC-Gehalt (zulässig 0,3 Prozent) noch nicht gefällt worden war und das deshalb zu beachten sei. Hanf anzubauen sei nicht verboten, so Fürst, sondern nur, dass man ein Betäubungsmittel daraus mache. Er habe so genannt «legale» Produkte verkauft. Aus Rückmeldungen von Konsumenten wusste er auch, dass sein Tee zu schwach war zum Rauchen.
Ziemlich auseinander klafften jedoch die Ergebnisse der Analysen, welche Fürst machen liess, und jene der Untersuchungsbehörden. Fürst machte darauf aufmerksam, dass es über 66 verschiedene THC-Gehalte gebe, er aber nur einen spezifischen untersuchen liess. Prüfen liess Fürst den Hanf, weil er habe wissen wollen, was er verkaufe. André Fürst, der vor allem durch seine Hanf-Expo, welche parallel zur Landesausstellung auf seinem damals gemieteten Bauernhof im Prehl stattfand, bekannt wurde, hatte in all den Jahren auf eine klare gesetzliche Situation gehofft. Der Wind drehte aber im letzten Herbst, als der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintrat.
Angeblich schwerer Fall
Man habe es «mit einem schweren Fall zu tun», sagte Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft. Der Hanfhandel sei gewerbsmässig betrieben worden. Verteidiger Daniel Zbinden, der dem Gericht eine bedingte Strafe nahe legte, nannte Fürst einen Pionier auf dem Gebiet des Hanfs. Und er habe sein Geschäft nicht heimlich betrieben.
Diesen Weg möchte Fürst weiter gehen, denn aufgeben will er trotzdem nicht.ca/ef