«Hanfpapst» J-P Egger muss ins Gefängnis

Das Strafgericht hat Jean-Pierre Egger zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Hanfbauer erhielt 21 Monate bedingt. Zudem müssen die beiden Verurteilten hohe Ersatzforderungen bezahlen.

«Dieser Fall ist kein rühmliches Blatt für die Freiburger Justiz. Und ich bin froh, dass ein vorläufiger Schlussstrich gezogen werden kann.» Mit diesen Worten schloss Gerichtspräsident Markus Ducret gestern die Urteilsverkündung im Fall Cannabioland vor dem Strafgericht in Tafers. Die Länge des Verfahrens – es wurde im Sommer 1996 eröffnet – spielte bei der Strafzumessung eine Rolle.

Mehrere Delikte

Die beiden Hauptangeklagten, der ehemalige Betreiber des Cannabiolandes in Litzistorf und sein Geschäftspartner Jean-Pierre Egger, wurden im Hauptanklagepunkt schuldig gesprochen. Sie wurden wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Beim Hanfbauern kam noch eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung dazu. Bei Jean-Pierre Egger, der Präsident der Schweizer Hanffreunde, kamen einfache Widerhandlungen des Betäubungsmittelgesetzes in mehrere Fällen, falsche Anschuldigungen, Verstösse gegen das Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetz dazu. Der Hanfbauer wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 21 Monaten verurteilt. Jean-Pierre Egger erhielt eine unbedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Die Verurteilten müssen dem Kanton Freiburg auch hohe Ersatzforderungen bezahlen: beim Hanfbauern sind es 900000 Franken, bei Jean-Pierre Egger 500000 Franken.

Sachlage war klar

Die von der Verteidigung in ihrem Plädoyer angeführte Rechtsunsicherheit liess das Gericht nicht gelten. Obwohl das Bundesgericht erst im März 2000 in einem Urteil den Grenzwert für THC bei 0,3 Prozent festgelegt habe, hätten die beiden Angeklagten Zweifel über ihr Geschäft haben müssen, erläuterte Gerichtspräsident Markus Ducret. Spätestens aber nach den beiden Hausdurchsuchungen in den Jahren 1996 und 1997. Ein Ziel der beiden sei es gewesen, so Ducret, im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung des Hanfkonsums eine starke Position auf dem Markt zu haben. Auch die «pseudo-wissenschaftlichen Erklärungen» von Jean-Pierre Egger konnten das Gericht nicht überzeugen.

Viele Indizien

Dass nur wenige THC-Analysen des Hanfes gemacht wurden, spielte für das Gericht eine untergeordnete Rolle. «Der Wert ist nur ein Indiz», erklärte der Gerichtspräsident. Dass Personen aus der ganzen Schweiz und sogar aus dem benachbarten Ausland nach Litzistorf gereist seien, um dort Kissen, Tee oder ganze Pflanzen zu kaufen und den Hanf als Betäubungsmittel zu verwenden, spreche für sich, begründete Markus Ducret. Für das Gericht gab es «keine Zweifel», dass es sich um eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz handle.

Bei der Strafzumessung spielte das Verhalten der beiden Angeklagten eine wichtige Rolle. Beim Hanfbauern wäre angesichts der Schwere des Vergehens eine Gefängnisstrafe von 42 Monaten angebracht gewesen, sagte Ducret. Wegen der Länge des Verfahrens (unter anderem Beschleunigungsgebot verletzt) wurde die Strafe halbiert. Ohne Diskussion habe das Gericht den bedingten Strafvollzug gewährt, weil sich der Hanfbauer seit der Betriebseinstellung im Sommer 2000 nichts mehr zu Schulden kommen liess. Es sei ein äusserer Wandel feststellbar gewesen, ergänzte Ducret.

Bei Jean-Pierre Egger, der sich selbst als «Hanfpapst» bezeichnet hatte, fielen wiederholte Anschuldigungen gegen Personen, die seine Ideen nicht teilen, negativ ins Gewicht. Er ist zudem vorbestraft. «Eggers Idealismus hat sich in Fanatismus verwandelt», sagte Ducret. Egger sei ein Überzeugungstäter, der unbeirrt sein Konzept verfolge. Hier nütze eine bedingte Strafe nichts, so Ducret.

Geld ist irgendwo

Bei der Berechnung der Ersatzzahlungen ging das Gericht vom erwirtschafteten Gewinn des Cannabiolandes aus. Diesen beim Hanfbauern zu berechnen, fiel ihm allerdings schwierig, wie Ducret ausführte. Sowohl den Steuerausweisen als auch den Angaben der Verteidigung, wonach der Hanfbauer hohe Schulden habe, konnte das Gericht nicht glauben. «Wir kaufen es nicht ab, dass nichts geblieben ist. Dazu ist der Angeklagte viel zu clever. Irgendwo ist noch Geld vorhanden», sagte Markus Ducret. Bei Jean-Pierre Egger, der sich 1997 vom Hanfbauern getrennt hatte und später eine neue Firma für Hanfprodukte gegründet hat, sind die Gewinne hingegen in den Büchern ausgewiesen.

Hans Ulrich Schaad

Berner Zeitung, 01.02.2008

espace.ch, 1.2.2008