Junge FDP und Drogenpolitik

Das Positionspapier zur Drogenpolitik der Jungfreisinnigen

Um für die Drogenproblematik in unserem Land angemessene Lösungen finden zu können, müssen deren einzelne Komponenten klar unterschieden werden. Alkohol und Nikotin sind legal und wurden im Laufe der Zeit zu verankerten Volksdrogen, was sie aber keineswegs weniger gefährlich macht. Bei Drogenabhängigkeit handelt um eine Krankheit und bedarf also gesundheitlicher und nicht juristischer Behandlung.

Dieses Positionspapier hat zum Ziel, für die einzelnen Substanzen entsprechende Lösungsvorschläge aufzuzeigen, also nicht alle Formen von Drogen und deren Konsumenten pauschal zu behandeln, sondern die einzelnen Komponenten des Gesamtproblems differenziert zu handhaben. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir grob zwischen folgenden Drogen:

Als legale Drogen verstehen sich Nikotin und Alkohol. Dass auch ein Missbrauch von Medikamenten erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen kann (etwa 500 Tote pro Jahr allein in der Schweiz) wird ausser acht gelassen.

Unter weichen Drogen verstehen sich alle Substanzen die Cannabinoide beinhalten, dessen wichtigster psychoaktiver Wirkstoff das Tetrahydrocannabinol (THC) ist - dies ungeachtet von ihrer Form (Marihuana, Haschisch). In die Gruppe der weichen Drogen sind auch alle psilocybinhaltigen und deshalb halluzinogenen Pilze zu zählen.

Als harte Drogen gelten natürliche Mittel wie das Opium, aus dem Morphium und schliesslich auf dessen Basis beispielsweise Heroin hergestellt wird; Kokain, das aus der Kokapflanze gewonnen wird und auch chemische Substanzen wie das LSD oder das MDMA, dessen berühmtestes Derivat die Modedroge Ecstasy ist.

Leitbild

Weiche Drogen
Der Konsum von Betäubungsmitteln sowie ihr Anbau, Besitz und Handel (in der Schweiz) sollen legal sein. Das Betäubungsmittelgesetz in seiner heutigen Form soll also durch ein Heilmittelgesetz abgelöst werden. Dies nicht zuletzt auch, weil die medizinisch-therapeutische Verwendung einiger Substanzen erkannt wurde. Die Altersgrenze soll für den Erwerb von Hanf 16 Jahre betragen. Bei allen anderen Substanzen soll die Altersgrenze auf 18 Jahre festgesetzt werden. Der Verkauf findet in spezialisierten Läden statt (Hanfläden, Coffeshops). Der Erwerb ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. Ein Werbeverbot für alle weichen Drogen soll nicht eingeführt werden. Der Bund hat zu gewährleisten, dass an allen Verkaufsstellen eine seriöse und zuverlässige Produktinformation über die Haupt- und Nebenwirkungen, sowie die Risiken angeboten wird.

Harte Drogen
Drogensucht ist nicht als kriminelle Tat, sondern als Krankheit zu betrachten. In diesem Sinne sind die Konsumenten nicht zu bestrafen sondern es ist deren Heilung zu gewährleisten. Vom Posten Repression muss also eine grosse Umverteilung auf die Posten Prävention und Überlebenshilfe stattfinden. Die medizinischen Drogenabgaben sind weiterzuführen und massiv auszubauen. Somit soll nicht der Konsum harter Drogen, sondern deren Verkauf auf den Gassen strafbar sein.

Massnahmen

Kurzfristig
Es wird puncto Behandlung / Rechtsstellung zwischen weichen und harten Drogen unterschieden.

Weiche Drogen werden den legalen Drogen wie Tabak und Alkohol gleichgesetzt.

Die medizinische Drogenabgabe wird ausgebaut und gesetzlich verankert.

Frühe Prävention des Drogenkonsums

Mittelfristig
Ausbau der kontrollierten Abgaben und Legalisierung des Konsums harter Drogen.