Keine Cannabis-Diskussion im Nationalrat

Der Nationalrat hat am Donnerstag einen neuen Versuch gestartet, das Betäubungsmittelgesetz zu revidieren - diesmal unter Ausklammerung der umstrittenen Cannabis-Frage. Das Eintreten war unbestritten.

Keine Cannabis-Diskussion im Nationalrat

Der Nationalrat hat am Donnerstag einen neuen Versuch gestartet, das Betäubungsmittelgesetz zu revidieren - diesmal unter Ausklammerung der umstrittenen Cannabis-Frage. Das Eintreten war unbestritten.

Als erstes beschloss der Rat, Abstinenz als Hauptziel der Schweizer Drogenpolitik festzuschreiben.

Ein Ordnungsantrag von Claude Ruey (VD/LPS), das ganze Geschäft bis zum Vorliegen neuer Studien über die Auswirkungen der Heroinabgabe auszusetzen, wurde mit 111 zu 61 Stimmen abgelehnt. Am Mittag wurde die Beratung des Gesetzesentwurfs wegen der Feiern zu Ehren der neuen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey unterbrochen.

37 Artikel Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst 37 Artikel. Bei Artikel 1, dem Zweckartikel, beschloss der Rat im Sinne der Kommission mit 97 zu 58 Stimmen, die Förderung der Abstinenz festzuschreiben.

Der Bundesrat hatte sich einer Verankerung der Abstinenz zunächst widersetzt. Gesundheitsminister Pascal Couchepin liess sich dann jedoch von einem Antrag von Anne-Catherine Menétrey (Grüne/VD) überzeugen, das Abstinenzziel in einer weniger absoluten Form festzuhalten. Der Rat entschied sich schliesslich aber für die deutlichere Version der Kommissionsmehrheit.

In Bezug auf die Finanzierung von Suchttherapien und Wiedereingliederungsmassnahmen soll der Bund Empfehlungen erlassen. Ein Minderheitsantrag, den Kantonen hier Vorschriften zu machen, wurde mit 87 zu 59 Stimmen abgelehnt.

Letzter Revisionsversuch gescheitert Der letzte Versuch einer umfassenden Gesetzesrevision war im Juni 2004 wegen der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums am Veto des Nationalrats gescheitert.

Um doch vorwärts machen zu können, arbeitete die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) in Form einer parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage aus. Sie konzentriert sich auf mehrheitsfähige Punkte.

Das Thema Kiffen wird in einem späteren Schritt behandelt. Spätestens bei der Debatte zur Volksinitiative «für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz» dürfte es wieder aufgegriffen werden. Der Bundesrat hat letzten Mai die Ablehnung dieser Initiative ohne Gegenvorschlag beantragt.

Mini-Reform Der SGK geht es darum, in der Zwischenzeit die sogenannte Vier- Säulen-Politik - Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression - gesetzlich zu verankern, den Jugendschutz zu stärken und die ärztliche Verschreibung von Heroin für Schwerstsüchtige sicherzustellen.

Dies möchte auch der Bundesrat. Während jedoch die SGK Heroin auf der Liste der verbotenen Stoffe belassen möchte, beantragt er eine Umklassierung zu den verschreibbaren Betäubungsmitteln. Verbotene Stoffe seien grundsätzlich weder verschreibungs- noch verkehrsfähig, argumentiert der Bundesrat.

Die Umsetzung der Teilrevision würde dem Bund laut Kommission einen wiederkehrenden Mehraufwand von rund einer Million Franken verursachen. In jenen Kantonen, bei denen eine Anpassung der Strukturen nötig sei, könne es zu einem leichten Kostenanstieg kommen.
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