Motion - Moratorium für die Strafverfolgung von Cannabiskonsumentlnnen (Wasserfallen, Hinterkappelen)
Weitere Unterschriften: 39
Eingereicht am: 20.11.2003
Der Regierungsrat wird beauftragt, bis zum parlamentarischen Entscheid der eidgenössischen Räte über das neue Betäubungsmittelgesetz, ein Moratorium für die Strafverfolgung von CannabiskonsumentInnen zu erlassen.
Begründung
Die Nationalrätinnen und Nationalräte waren am 25. September 2003 nicht bereit eine sachliche und konstruktive Debatte über die Betäubungsmittelgesetz-Revision zu führen. Durch die bevorstehenden Wahlen haben sich viele Parlamentarier positionsscheu gezeigt und die Diskussion verweigert oder gar der intretensdebatte nicht beigewohnt. Mit einem knappem Mehr hat der Nationalrat schliesslich einem Nichteintretensantrag zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.
Dieses Verhalten ist unentschuldbar und lässt ein Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft und insbesondere der Jugend missen. Scheinbar waren die Parlamentarier nicht bereit die vorhandene Problematik anzupacken. Das Betäubungsmittelgesetz wurde von der Kommission sorgfältig vorbereitet und 2001 vom Ständerrat mit mehrheitlich positivem Entscheid verabschiedet. Die Revision auf die lange Bank zu schieben, wie es mehrmals im Nationalrat geschehen ist, trägt nichts zur Problemlösung bei.
Die Wirkung und die Gefahren des Kiffens dürfen keinesfalls bagatellisiert werden. Für wirksamen Jugendschutz und sinnvolle Drogenprävention braucht es den Staat, der einen klaren und zeitgemässen Rahmen setzt (Lenkungsabgabe, Kontrolle, Altersbeschränkung usw.) und nicht grosse Teile der Bevölkerung kriminalisiert.