Neuer Versuch zu Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes

Der Bund Freitag 15. Dezember 2006

Ein Ordnungsantrag von Claude Ruey (VD/LPS), das ganze Geschäft bis zum Vorliegen neuer Studien über die Auswirkungen der Heroinabgabe auszusetzen, wurde mit 111 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst 37 Artikel. Bei Artikel 1, dem Zweckartikel, beschloss der Rat im Sinne der Kommission mit 97 zu 58 Stimmen, die Förderung der Abstinenz festzuschreiben.

Der Bundesrat hatte sich einer Verankerung der Abstinenz zunächst widersetzt. Gesundheitsminister Pascal Couchepin liess sich dann jedoch von einem Antrag von Anne-Catherine Menétrey (Grüne/VD) überzeugen, das Abstinenzziel in einer weniger absoluten Form festzuhalten. Der Rat entschied sich schliesslich aber für die deutlichere Version der Kommissionsmehrheit.

In Bezug auf die Finanzierung von Suchttherapien und Wiedereingliederungsmassnahmen soll der Bund Empfehlungen erlassen. Ein Minderheitsantrag, den Kantonen hier Vorschriften zu machen, wurde mit 87 zu 59 Stimmen abgelehnt.

Der letzte Versuch einer umfassenden Gesetzesrevision war im Juni 2004 wegen der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums am Veto des Nationalrats gescheitert.

Um doch vorwärts machen zu können, arbeitete die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) in Form einer parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage aus. Sie konzentriert sich auf mehrheitsfähige Punkte.

Das Thema Kiffen wird in einem späteren Schritt behandelt. Spätestens bei der Debatte zur Volksinitiative «für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz» dürfte es wieder aufgegriffen werden.

Der SGK geht es darum, in der Zwischenzeit die sogenannte Vier-Säulen-Politik - Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression - gesetzlich zu verankern, den Jugendschutz zu stärken und die ärztliche Verschreibung von Heroin für Schwerstsüchtige sicherzustellen. http://www.espace.ch/artikel_294465.html