Nur Tee oder doch Betäubungsmittel?

Hanf aus Litzistorf: Verteidiger fordern Freispruch - Anklage will bis 20 Monate In der Verhandlung um zwei Sensler, die in Litzistorf Hanf angebaut und als Tee verkauft haben, sind gestern die Plädoyers gehalten worden. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 16 bzw. 20 Monaten, die Verteidigung geht von einem Freispruch aus.

Freiburger Nachrichten.ch Mittwoch 14. März 2007, Sense Von IMELDA RUFFIEUX

Die beiden Brüder, 46- und 48-jährig, müssen sich unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten. Sie sollen in Litzistorf Hanf angebaut und ihn als Tee über zwei Firmen in zwei Läden in Basel und Bern sowie über den Postweg vertrieben haben. Die Umsätze der Firmen belaufen sich auf 850 000 bzw. 1,2 Mio. Franken in rund zweieinhalb Jahren. Die dritte Angeklagte ist eine Verkäuferin in einem der Hanfläden (siehe auch FN vom 28. Februar 2007).

Keine Hinterhoffirma

Der ältere Bruder gab vor dem Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch eine Erklärung ab. Darin hielt er fest, dass der Hanf in den Läden immer klar als Tee deklariert war. Man habe diesbezüglich nie Probleme mit Behörden gehabt. «Es waren keine Hinterhoffirmen. Wir waren klar angeschrieben, im Handelsregister eingetragen und haben Steuern, Versicherungen und Sozialabgaben gezahlt.» Es sei ihm deshalb völlig unklar, warum er vor Gericht stehe. Der Angeklagte schilderte auch das Vorgehen der Freiburger Behörden bei diversen Razzien; er sei sich vorgekommen wie in einem schlechten Krimi. «Ich werde keine weiteren Fragen beantworten», erklärte er dann. Sein Bruder sagte aus, dass man sich klar von den Läden mit Hanf zum Rauchen abheben wollte und in erster Linie Tee sowie ein paar andere Hanfprodukte verkaufte. «Ich habe Hanf als Heilmittel angeschaut und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», unterstrich die Verkäuferin.

Hoher THC-Gehalt

Gabriele Berger, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sah einen gewerbsmässigen Handel mit einem Betäubungsmittel angesichts der hohen Umsätze als erwiesen an. «Sie waren sich klar bewusst, dass der Tee als Betäubungsmittel verwendet werden kann», erklärte sie und verwies auf die Analysen, die einen hohen THC-Gehalt ergaben. Die beiden hätten zu handeln angefangen, als die Medienberichte rund um CannaBioland aktuell waren und sie wissen mussten, dass es problematisch war, so genannten Bauernhanf anzubauen, führte sie aus.

Für den älteren Bruder beantragte Gabriele Berger eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Da er auch heute als Hanfbauer tätig ist, verlangte sie eine Probezeit von vier Jahren. Ausserdem sollte er für die Vermögensvorteile, die er durch seine rechtswidrigen Aktivitäten erzielt hat, eine Ersatzforderung von 255000 Franken bezahlen. Für den jüngeren Bruder lautete ihre Forderung auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt sowie eine Ersatzforderung von 50000 Franken. Bei der Verkäuferin lief der Antrag auf eine bedingte Strafe von sechs Monaten sowie 5000 Franken Ersatzforderung hinaus.

Keine raffinierten Verbrecher

Die beiden Verteidiger - die Verkäuferin war ohne Rechtsbeistand - zerpflückten die Argumentation der Anklägerin. Beide beriefen sich dabei vor allem auf den Entscheid der Untersuchungsrichterin Franziska Bolliger, das Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittel- bzw. das Heilgesetz einzustellen.

Sie hatte in der Überweisungsverfügung festgehalten, dass der Hanftee als Lebensmittel einzustufen sei und dass von diesem Tee keine nennenswerte Gefährdung der Gesundheit ausgehe. «Angesichts dieses Entscheids verstehe ich immer weniger, was meinem Mandanten vorgeworfen wird», hielt Joachim Lerf, Anwalt des älteren Bruders, fest. Die beiden seien keine raffinierten und geldgierigen Verbrecher.

In die gleiche Kerbe schlug auch der zweite Verteidiger. «Ich frage mich, was wir hier eigentlich tun: das Ganze bringt doch niemandem etwas», hielt André Clerc fest. Es sei nur Tee verkauft worden, und zwar an mündige Personen und Patienten, die gar ein Arztzeugnis vorweisen konnten. Der relativ hohe Preis - bis zu zwei Franken das Gramm - sei kein Beweis für Unrechtmässigkeit. «Sogar Ricola-Kräutertee ist teuer.»

Keines Unrechts bewusst

Falls das Gericht den Tee trotzdem als Betäubungsmittel klassifizieren wolle, argumentierten die Verteidiger mit einem Verbotsirrtum: Durch einen Brief der Basler Sanitätsdirektion an alle Hanfläden hätten die Brüder annehmen können, dass ihr Geschäft so weit in Ordnung sei, wenn sie keinen Tee an Minderjährige verkauften. So hätten sie sich keines Unrechts bewusst sein können. «Sie mussten sich auf diese Mitteilung der zuständigen Behörde berufen können», unterstrich Clerc, der für seinen Mandanten auch einen Freispruch forderte.

Bezüglich der Berechnungen zu den verlangten Ersatzforderungen meinte André Clerc: «Die Staatsanwältin hat uns mit Zahlen belästigt, die sie leider nicht beherrscht hat.» und «Mein Mandant könnte diese Summe nur zahlen, wenn er Hanf mit hohem THC-Gehalt anbauen und schwarz verkaufen würde.» Sein Kollege Lerf wies darauf hin, dass diese Forderungen kaum eine Resozialisierung fördern würden.

Die Verhandlung am Strafgericht Sense wird nächste Woche fortgesetzt.