Regelmässige Kiffer können für den Führerschein kontrolliert werden
Berechtigte Zweifel an der Fahreignung sind laut Bundesgericht dagegen bei regelmässigen Konsumenten angebracht. Wenn Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung eines Motorfahrzeuglenkers bestehen, darf der Führerausweis mit gewissen Auflagen verbunden werden. Diese können etwa darin bestehen, dass sich verdächtige Fahrer während einer gewissen Zeit einer kontrollierten Alkohol- oder Drogenabstinenz unterziehen müssen. Im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis hat das Bundesgericht nun präzisiert, dass entsprechende Massnahmen bei bloss einmaligem oder gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres angeordnet werden dürfen. Wissenschaftliche Erkenntnisse
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beeinträchtige der Cannabisrausch zwar die Fahrfähigkeit. Der gelegentliche Konsument, der nicht mit Alkohol oder anderen Drogen mische, sei jedoch in der Regel in der Lage, konsumbedingte Leistungseinbussen zu erkennen und danach zu handeln. Bei regelmässigem hohem Konsum seien dagegen die Bereitschaft und die Fähigkeit geringer, Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen.
Gewohnheitsmässiger Konsum könne deshalb berechtigte Zweifel an der Fahreignung und weitere Abklärungen begründen. Vereinzelter Cannabiskonsum rechtfertige dies nicht.
Im konkreten Fall hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Berners abgewiesen. Der regelmässige Cannabiskonsument war 2004 beim Kaufen von Kokain erwischt worden. In der Folge wurde ihm der Führerausweis nur unter der Auflage einer halbjährigen kontrollierten Drogenabstinenz belassen. (fest/sda)