SHK zur Nutzung von Cannabis als Medizin für Schwerstkranke_Okt.2006
Bern, 28. Oktober 2006
Die Schweizer Hanf-Koordination CSC/SHK begrüsst grundsätzlich die Empfehlung der vorberatenden nationalrätlichen Gesundheitskommission zur Nutzung von therapeutischem Cannabis für Schwerstkranke.
Dieser Schritt wurde leider durch das definitive Nichteintreten des Nationalrates im Sommer 2004 auf eine generelle Revision des BetmG verunmöglicht, ebenso wie auch bei der generellen Debatte für einen regulierten Status des Hanfmarktes und -Konsums.
Die jetzt vorliegende Version wird nicht einen generellen Zugang für Kranke ermöglichen. Nur Schwerkranke werden Cannabis verschrieben erhalten. Hierfür muss der Arzt ein Gesuch an das Bundesamt für Gesundheit BAG stellen, welches diesen individuell prüft. Wir finden es störend, dass ausgerechnet Hanf, ein pflanzliches Erzeugnis, wieder nur mit Sonderaufwand an den Patienten abgegeben werden soll. Dies bewirkt zusätzliche Mehrkosten für Patient, Arzt und Behörde und verteuert unnötig das Gesundheitswesen.
Die Zulassung von Hanf als Medizin - durch die negative und einseitige Lobby der Hanf-Gegner um über zwei Jahre verzögert - ist eine wichtige Etappe in der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Trotzdem sieht sich die CSC/SHK in ihren Grundforderungen für einen regulierten Hanfmarkt bestätigt, denn die anhaltende Diskriminierung von nahezu einer Million Schweizer Hanfkonsumenten ist ein unhaltbarer Zustand.
Deshalb betrachten wir nach der gesetzlichen Verankerung der medizinischen Nutzung von Cannabis auch die regulierte Freigabe von Hanf und dessen Eigenanbau für mündige, also erwachsene Bürgerinnen und Bürger als sinnvoll und überfällig.
Werden sich die Politiker im Bundeshaus nun auch dem heissen Eisen „Kiffen“ stellen und einen konstruktiven Gegenentwurf zur hängigen Volksinitiative ausarbeiten? Ansonsten wartet die Initiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik“ auf Ihre Chance direkt beim Volk an der Urne. Dies wäre frühestens ab nächstem Jahr, sicher aber bis Mitte 2010 der Fall.
Für weitere Infomationen wenden Sie sich direkt an unsere CSC/SHK Sekretariat in Bern