Stoppt die Razzias in den Hanfläden! Unterschriftenaktion für einen Stopp der willkürlichen Schliessungen von Hanfläden und hanfproduzierenden Betrieben
Diese Idee stammt aus der Tagung "Hanf Rechtslage und Politik", welche am 24. August 2002 bei Chanvre-Info in Murten stattfand. Die Idee dahinter ist, mal die Hexenjagd seitens der Polizei zu stoppen, welche je nach Gegend offenbar wahllos und willkürlich Läden filzt und schliesst.
Das Problem ist der relative Wildwuchs unter den Hanfläden und -produzenten. Viele erlauben sich, alles an jedermann zu verkaufen. Es wird kein Gedanke an Legalität verschwendet. Dabei sind sowohl die Diskussionen über das neue Gesetz wie auch eine genauere Analyse der Razzien eigentliche Indikatoren darüber, was wirklich drin liegt und was nicht. So gesehen muss wohl die Hanfszene ein Stück weit auch "vor der eigenen Türe wischen", bevor sie einen Razziastopp fordern kann. Es ist szenenintern notwendig, zwischen "sauberen" und "schwarzen" Hanfläden und -produzenten zu unterscheiden!
Es stellen sich Fragen der Umsetzung einer Petition für einen Razziastopp. Es ergeben sich etwa drei Szenarien:
Die Petition richtet sich an saubere Hanfläden. Dann unterschreiben nur diese, mit dem Argument "Ich bin sauber", lasst mich deshalb in Ruhe! Bloss, so kriegen wir keine Öffentlichkeit, und es gibt eine kleine Sache. Ein Zusatzproblem ist, dass sich so alle Läden als "sauber"deklarieren.
Die Petition richtet sich an alle, also auch an die Konsumenten. Das Argument wäre: "wir wollen saubere Hanfläden und kaufen nur bei diesen. Stoppt deshalb die Razzias!" Nur wären die sauberen Hanfläden immer noch nicht definiert.
Wir errichten ein Qualitätslabel auf der Basis des SHK-Ehrenkodex, welches neu auch eine Überwachung der Qualität der Läden und der Produzenten beinhaltet. So würden sich die sauberen Hanfläden definieren... und nach Informieren der Behörden wäre eine Petition (je nach Gegend) quasi überflüssig... Vorschlag Mindestanforderungen für ein Qualitätslabel: Hierzu besteht ein Grundsatzpapier der SHK aus dem Jahr 1998, als "Ehrenkodex" betitelt, welches in etwa die Leitlinien für eine Unterscheidung vorgeben könnte: Saubere Hanfläden und -produzenten · machen Ausweiskontrollen (Mindestalter 18, Nachweis Schweizer Niederlassung) · haben saubere Produktedeklarationen und -verarbeitungen gemäss Lebensmittelvorschriften · Limitierte Verkaufsmenge pro Person und Tag (z.B. Fr. 100.-) · führen einer Buchhaltung · zahlen Sozialversicherungen und Steuern · lassen sich hierbei intern kontrollieren (Selbstkontrolle) Deshalb führen sie das Label "Cannaclean"