Thurgau: Unklare Lage um Hanf-Verfütterung
Die Firma Sanasativa will den Anbau von Futterhanf der Sorte "Schweizerischer Bauernhanf" (Sativa non indica) fördern, was nach einem neuen Gerichtsurteil völlig legal ist. Die Behörden des Kantons Thurgau hingegen haben sich in der Vergangenheit der "Rechtsbeugung" schuldig gemacht. Hans Stettler, Chef des Thurgauer Landwirtschaftsamts, ist da anderer Ansicht. Auf der homepage seines Amtes wird darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von Hanf an sämtliche Nutztiere verboten sei und dass eine Deklarationspflicht für Hanfanbau bestehe.
In einem Interview mit dem St. Galler Tagblatt nimmt Hans Stettler Stellung:
Herr Stettler, Bauern durften in der Vergangenheit nur bestimmte Sorten Hanf legal anbauen. Die Liste sei unzulässig gewesen, kritisiert der Hanfverarbeiter Sanasativa namentlich den Thurgau. Stimmt das?
Hans Stettler: Gemäss Regierungsratsbeschluss vom März 1998 sind Eigentümer von Hanfkulturen zur Deklaration verpflichtet. Sie müssen ihren Namen angeben, die Parzelle, die Fläche, die Hanfsorte und den Verwendungszweck der Ernte. Zum Anbau zugelassen sind gemäss einer Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft zwölf Hanfsorten. Es handelt sich dabei um so genannte Industriesorten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent. Der Sortenkatalog ist nicht geändert worden und ist darum nach wie vor verbindlich.
Die Meldepflicht bleibt bestehen?
Stettler: Ja.
Sanasativa fordert die Bauern zu Klagen auf wegen der Sortenliste oder einer Verurteilung aufgrund eines zu hohen THC-Gehaltes der Hanfpflanzen. Sind bei Ihnen schon welche eingegangen?
Stettler: Nein, bei mir nicht. Die Klagen müssen beim Bundesamt für Landwirtschaft eingereicht werden. Ich kann darum dazu nichts sagen. Sanasativa erwartet, dass jetzt viele Bauern auch im Thurgau Anbauverträge unterschreiben.
Ist Hanf neu eine Einkommens-Alternative für die Landwirtschaft?
Stettler: Seit dem 1. März dieses Jahres besteht ein generelles Verbot zur Verfütterung von Hanfpflanzen an Nutztiere. Daraus folgt, dass kein legaler Absatz für Hanfpflanzen besteht. Somit besteht auch keine Einkommens-Alternative für die Landwirtschaft. (Interview: Markus Schoch)
Kommentar der Hanf-Info Redaktion: Hans Stettlers Logik ist bestechend: Weil kein legaler Absatz für Hanfpflanzen besteht, dürfen sie nicht angebaut werden! Herr Stettler vergisst jedoch, dass es sehr viele legale Hanfprodukte gibt wie Lebensmittel- und Industrieöle, Duftstoffe, Bau- und Kunststoffe, Hanfanbau für die Fasergewinnung usw. Es kommt der böse Verdacht auf, dass hier wieder eine dieser Einschüchterungskampagnen im Gange ist, mit denen Bauern vom Hanfanbau abgehalten werden sollen.
Quelle: St. Galler Tagblatt v. 4.10.02005