Verfahren gegen Stadträte eingestellt

2004/10/12 - Berner Zeitung

Das Outing als Cannabiskonsumenten von 16 Mitgliedern des Berner Stadtparlaments hat für die Mehrheit von ihnen keine strafrechtlichen Folgen: Gegen 14 Stadträte ist das Verfahren eingestellt worden, zwei müssen mit einer Busse rechnen.

Die 16 Berner Stadträte hatten im Juli eine öffentliche Erklärung unterzeichnet und sich darin mehr oder weniger ernsthaft als Cannabiskonsumenten geoutet. Ein Stadtrat gab etwa an, "nur an Weihnachten" zu kiffen, ein anderer "nach dem Zähneputzen", ein dritter "nur wenn ich gratis mitrauchen kann". Mit der Aktion brachten die Politikerinnen und Politiker ihre Solidarität mit zwei jungen Männern zum Ausruck, die sich in einem Leserbrief im "Bund" als Kiffer geoutet und damit ihrerseits ins Visier der Justiz geraten waren.

Köder ergriffen
Mit Blick auf die Strafbarkeit des Cannabiskonsums im geltenden Betäubungsmittelgesetz kamen Polizei und Justiz jedoch nicht darum herum, den Köder der rot-grünen Politiker zu ergreifen und gegen die Unterzeichner ein Verfahren einzuleiten. Ein Teil der Politiker wurden in dessen Verlauf gar zu ihren Kiff-Erfahrungen befragt.

Taten verjährt...
Mit Zustimmung des Staatsanwaltes hat der zuständige Berner Untersuchungsrichter aber nun entschieden, dass gegen 14 der beteiligten Politiker keine Strafverfolgung eröffnet wird. Teils seien die Taten der Stadträte verjährt, teils hätten sie den Cannabiskonsum bei der Befragung bestritten, teils seien ihre Aussagen zu unpräzis, um eine Strafverfolung zu eröffnen, heisst es in der von den Politikerinnen und Politikern veröffentlichten Begründung der Justizbehörden.

Kein Musterprozess
Die grüne Stadträtin Catérine Weber und der Jungsozialist Christian Michel müssen auf Grund ihrer Aussagen aber mit einer Busse rechnen. Weber, die Initiantin der Aktion, hatte in der polizeilichen Befragung laut eigenen Angaben ausgesagt, "gelegentlich sonntags" zu kiffen. Weber und Michel gehen beide davon aus, dass sie die Option eines Musterprozesses nicht ergreifen werden. Ein solcher Prozess sei voraussichtlich ohne grosse Chancen und könne nur wenig zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums beitragen, sagte Weber. Den endgültigen Entscheid mache sie jedoch von einer allfälligen Begründung im Bussbescheid abhängig.