Teil 1: Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten

Ein Thema, das unter den Nägeln brennt: Cannabis

Wenn wir die Jugenddeliquenz und deren Prävention thematisieren, kommen wir am Problem des Cannabis-Konsums nicht vorbei. Diese Entwicklung macht der Vorsteherin der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und unseren Behörden grosse Sorgen. Die Konsumenten werden immer jünger, und immer öfter wird Cannabis an den Schulen konsumiert.

Der Jugendschutz steht bei der Hanfpolitik des Regierungsrates im Zentrum - unter anderem deshalb wurde die Aktion Smoke II im April 2003 noch unter dem ehemaligen Polizeidirektor Andreas Koellreuter gestartet. Sehr viele positive Reaktionen bestätigen, dass die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion auf dem rechten Weg ist. Ein Umdenken hat offenbar auch in der Bevölkerung und im Landrat, der seine Standesinitiative zurückgezogen hat, stattgefunden. Die Liberalisierungs-Welle hatte sicherlich Einfluss auf das Konsumverhalten: Viele Jugendliche glauben noch heute, kiffen sei nun legal. Daher hat der Cannabis-Konsum zugenommen. Sprunghaft zugenommen hat die Zahl der Hanfläden. Im Baselbiet gab es bis vor kurzem 32 Hanfläden. Mittlerweile sind es noch 14, und das ohne dass wir einen einzigen Laden schliessen mussten. Die Besitzer haben selbst aufgegeben.

In Bundesbern ist die Liberalisierungsfrage noch immer offen, trotz des Rückzugs der entsprechenden Standesinitiative des Baselbieter Parlaments. Letzte Woche hat der Ständerat beschlossen, an der Liberalisierung trotz gegenteiliger Meinung des Nationalrates, festzuhalten. Ob der Nationalrat nächsten Sommer umschwenken wird, ist offen. So oder so wird es auf eidgenössischer Ebene noch einige Zeit dauern, bis Klarheit herrscht, was nun rechtens ist.

Unabhängig von all den offenen Diskussionen hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, wie angekündigt, einen Vernehmlassungsentwurf zu einem Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten ausgearbeitet. Der Regierungsrat hat dem Vernehmlassungsentwurf kürzlich zugestimmt und will damit Leitplanken - analog zum Alkoholverkauf - setzen. Im Vordergrund steht der Jugendschutz. Unseres Wissens verfügt der Kanton Tessin heute über ein solches Gesetz.

Die Leitlinien des neuen Gesetzes

Mit dieser Vorlage sollen Lücken geschlossen werden, die das geltende Bundesrecht aufweist.

Das neue kantonale Gesetz ist notwendig, um besser zu gewährleisten, dass nicht unter dem Deckmantel legaler Hanfpflanzungen oder -produkte Betäubungsmittelhanf angebaut oder in Verkehr gebracht wird. Weil sich bezüglich Hanf und Hanfprodukten gezeigt hat, dass die legalen und die illegalen Produkte oft auf denselben "Kanälen" angeboten werden und deshalb eine erhöhte Kontrolle dieser Kanäle notwendig ist, erscheint es zweckmässig und erforderlich, für jegliche Abgabe solcher Produkte eine Bewilligungspflicht einzuführen. Für Betriebe oder Personen, die nur "Industriehanf" anbauen oder mit legalen Produkten handeln, bedeutet das lediglich eine geringe administrative Belastung; im Gegenzug werden sie insofern unterstützt, als gegenüber den anderen illegalen Geschäften rasch und einschneidend vorgegangen werden kann und ihr Gewerbe dadurch "sauber" gehalten wird.

Das geplante Gesetz enthält einen klaren Grenzwert von 0.3% THC-Gehalt, eine Meldepflicht für den Anbau und eine Bewilligungspflicht für die Abgabe von Hanf bzw. Hanfprodukten; eine Überschreitung des Grenzwerts ist nicht zulässig. Bei entsprechenden Verstössen soll rasches Einschreiten möglich sein. Damit sollen in erster Linie die in den letzten Jahren stark ausufernden Anpflanzungen von Betäubungsmittelhanf sowie die einschlägigen Geschäfte unterbunden werden.

Ausgangslage

Zurzeit bestehen im Kanton Basel-Landschaft ca. 14 Hanfläden (Stand Januar 2004). Die meisten verkaufen neben einigen "legalen" Waren vorwiegend oder nebenbei Produkte, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Behörden sehen dieser Entwicklung nicht tatenlos zu, stellen aber fest, dass die Eingriffsmöglichkeiten beschränkt und insbesondere auf Polizei- oder Verwaltungsebene praktisch nicht vorhanden sind. Die Verfügbarkeit von Betäubungsmittelhanf ist weiterhin sehr niederschwellig und die KonsumentInnen sind teilweise sehr jung. Dabei stösst man weitherum auf Unverständnis, wenn Hanfläden in der Nähe von Schulhäusern und dergleichen eingerichtet werden und sogar bei laufenden Strafverfahren weiterhin aktiv sein können.

Nicht nur in unserem Kanton hat sich dies in einer markanten Zunahme des Konsums und damit auch des Zugangs zu Hanfprodukten niedergeschlagen. Gleichzeitig hat sich der THC-Gehalt durch entsprechende Züchtungen und optimierte Anbaumethoden um ein Vielfaches erhöht, was eine neue Einschätzung des Gesundheitsrisikos erfordert. Sehr bedenklich ist auch die Tatsache, dass die Ausweitung des Angebots und die drastisch erhöhte Verfügbarkeit zu einer Explosion des Konsums geführt haben und insbesondere auch immer jüngere Altersgruppen erfasst. Der Hanfkonsum ist heute unter anderem auch zu einem ernsten Problem für die Schulen geworden.

Ungeachtet aller Argumente um die grundsätzliche Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit von Hanf als Betäubungsmittel im allgemeinen sind sich doch alle einig darüber, dass es, wie auch Alkohol, auf keinen Fall der physischen und psychischen Entwicklung Jugendlicher zuträglich ist und deshalb ihnen nicht zugänglich sein sollte.

Melde- und Bewilligungspflicht

Dieses Gesetz führt für den Anbau von Hanf eine Meldepflicht ein und stellt die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten unter Bewilligungspflicht. Damit soll eine bessere Kontrolle zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen erreicht werden. Dabei bleiben Hanf und Hanfprodukte, welche als Betäubungsmittel gelten, bundesrechtlich nach wie vor verboten. Mittels dem geplanten Gesetz sollen aber Kontrollen und Massnahmen bei Unregelmässigkeiten unabhängig von einer Strafuntersuchung möglich sein und ohne Verzug umgesetzt werden können. Die Bewilligungspflicht ist für alle, welche ausschliesslich mit legalen Hanfprodukten handeln, lediglich eine Formalität und nicht mit besonderem Aufwand oder hohen Kosten verbunden. Auch die Meldepflicht für Anpflanzungen ist für die Betroffenen eine unbedeutende Formalität, erlaubt jedoch eine angemessene Kontrolle und Eingriffe bei widerrechtlichen Sachverhalten.

Verhältnis zum Bundesrecht

Rechtlich bezieht sich das entworfene Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten auf Artikel 8 des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes und ergänzt dieses. Sollte die Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene dahinfallen, erlaubt die Vorlage eine klare kantonale Handhabung; kommt die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zustande, wird ohnehin eine Bewilligungspflicht eingeführt. Die jetzige zeitliche Planung erlaubt es, diesen Umständen bereits während dem Vernehmlassungsverfahren Rechnung zu tragen, verhindert aber Verzögerungen falls die Revision auf Bundesebene dahinfallen sollte.

Teil 2: Präventionsarbeit für Jugendliche in Baselland

Vernetzung

immer wichtiger erscheint eine gute Vernetzung und eine gute Transparenz der kantonalen Präventionsarbeit. Auch im Jugendbereich haben wir viele Akteure, die vielfach nicht wissen, was die anderen tun; angefangen von den Eltern über die Schulen bis zu den Helfersystemen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen und Direktionen wird immer wichtiger.

Denn mit Polizeiaktionen alleine ist es aber nicht getan. Wie in anderen Bereichen der Jugendarbeit geht es um ein ausgewogenes Zusammenspiel von Repression und Prävention. Deshalb hat Regierungsrätin Sabine Pegoraro auch den "Runden Tisch Hanf" eingerichtet, dem neben Vertretungen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion auch Fachpersonen u.a. der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion angehören.

Die nachstehende Übersicht enthält schwerpunktmässig Präventionsaktivitäten im Cannabisbereich der JPMD sowie der Gesundheitsförderung BL. Die Aktivitäten der übrigen Dienststellen bzw. Direktionen (VSD und BKSD) werden lediglich stichwortartig aufgelistet.

JPMD

Generalsekretariat
-  Einberufung und Moderation der JPMD-Vorsteherin eines ’runden Tisches’ zur Cannabisproblematik mit VertreterInnen der JPMD, VSD und BKSD,
-  Organisation einer Fach- und Informationsveranstaltung zum Thema "Cannabis" am 15. September 2004

Jugendanwaltschaft
-  Vorgehen der Jugendanwaltschaft bei Cannabiskonsum-Rapporten,
-  Kontaktnahme und Gespräch mit Eltern betreffend der mutmasslichen Gefährdung des/der Jugendlichen,
-  Entweder Vorladung der Jugendlichen in den Cannabis-Präventionskurs bei mutmasslich geringerem (kleinem oder mittleren) Konsum,
-  oder Anordnung einer vertieften Abklärung durch die Drogenberatung BL (DBL) bei besonders gefährdeten Jugendlichen mit hohem Risiko,
-  Anordnung von individuellen Sanktionen in Einzelfällen,
-  Beratung von Schulen und Einzelpersonen (Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen),
-  Frühkontakt zu Risikogruppen (u.a. im Schulbereich in Koordination mit Schulleitungen),
-  Teilnahme an Informationsveranstaltungen,
-  Vermittlung von Jugendlichen an Fachstellen (z.B. DBL, KJPD),
-  Mitbegründung und Moderation des ’KIT-Jugendnetz’ Basel-Land: Informationsplattform der Jugendanwaltschaft, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit, der Gesundheitsförderung, der Drogenberatung sowie der polizeilichen Jugendsachbearbeitenden u.a.,
-  In Zusammenarbeit mit der Drogenberatung und Gesundheitsförderung BL sowie dem Amt für Volksschulen Herausgabe eines Cannabis-Merkblattes für Lehrerinnen und Lehrer,
-  In Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung BL sowie dem Amt für Volksschulen ab Herbst 2004 Herausgabe eines Ordners an die Baselbieter Schulen mit wichtigen und nützlichen Basisinformationen zu verschiedenen Themen, u.a. zum Thema Cannabis,
-  weitere Informationen u.a. über Cannabis, den Präventionskurs sowie das KIT-Jugendnetz vgl. Homepage der Jugendanwaltschaft www.jugendanwaltschaft.bl.ch.

Polizeilichen JugendsachbearbeiterInnen der Polizei Baselland
-  (Kurz-) Beratung von Schulen und Einzelpersonen, insbesondere Vermittlung von Kontakten zu Fachstellen,
-  Präventionsaufgaben (u.a. Frühkontakte, Informationsvermittlung).

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD)

Gesundheitsförderung
-  diverse Aktivitäten des Beauftragten für Suchtprävention,
-  Öffentlichkeitsarbeit wie Teilnahme an Sendungen von Radio und Fernsehen; Mitwirkung bei diversen Fachartikeln in Zeitungen und Magazinen,
-  Einsätze in diversen Schulen des Kantons. Lehrer- und Lehrerinnenberatungen sowie Weiterbildungen und Klasseneinsätze,
-  Mitwirkung am Cannabispräventionskurs,
-  Unterstützung von gesundheitsfördernden Projekten,
-  In Einzelfällen Beratungen und Gespräche mit Jugendlichen und Eltern, die sich nicht an die Drogenberatung wenden wollen,
-  Mitarbeit in einer Trinationalen Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer interaktiven Ausstellung zum Thema Cannabisprävention an Schulen,
-  Bereitstellung und Herausgabe von Materialien und Informationen zum Thema Cannabis: "Kiffen ist nicht harmlos", Kurzinfos und Broschüre (Auflage 2003 je10’000 Exemplare) für Eltern, Schulen, Arztpraxen etc.,
-  Projekt "let’s play" - ein Spielparcours für Kinder und Jugendliche von 10 - 16 Jahren. Cannabisprävention, durchgeführt im Auftrag der Gesundheitsförderung, seit mehreren Jahren in den Schwimmbädern des Kantons. Es bringt den Jugendlichen auf spielerische Art und Weise die Wirkungen des Cannabiskonsum näher,
-  Das Beratungsangebot "Christina Vogel". Sie steht Jugendlichen für Gespräche, sowie Lehrpersonen für Präventionsanlässe zu diesem Thema zur Verfügung,
-  weitere Informationen Homepage der Gesundheitsförderung www.gefoe.bl.ch.

Drogenberatung
-  Therapie, Beratung und Begleitung von Cannabiskonsumenten und deren Bezugspersonen,
-  Einsätze in Schulklassen und im Bereich der Weiterbildung von Lehrkräften,
-  Mitwirkung am Cannabispräventionskurs der Jugendanwaltschaft.

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD)

Amt für Volksschulen
-  Vermittlung von Informationen und Materialien an die Schulen,
-  Projekt gesundheitsfördernde Schulen. einzelne Schulen im Kanton
-  Durchführung von diversen schulinternen Informations- und Präventionsaktivitäten in den Schulen,
-  weitere Informationen siehe auch www.bl.ch/jgf --> (Management, Daten J + G).

Beilagen:
Vernehmlassungsentwurf: Vorlage an den Landrat [PDF; 31 KB]
Vernehmlassungsentwurf: Gesetz [PDF; 15 KB]

Kontaktperson für weitere Auskünfte:
Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation JPMD, Liestal, Telefon 061 925 61 65

9. März 2004