Der Kanton Baselland verstärkt die Repression gegen die Hanfläden. Der Entwurf für ein neues Hanfgesetz sieht eine Meldepflicht für Hanfanbau und eine Bewilligungspflicht für Hanfläden vor. Bei Verstössen drohen sofortige Zwangsschliessungen und Bussen bis 50’000 Franken.
Liestal - Die neue Baselbieter Justizdirektorin Sabine Pegoraro macht den Hanfläden das Leben noch schwerer. Nachdem Polizeirazzien in ihrer Amtszeit bereits zu einem Rückgang der Baselbieter Hanfläden von 32 auf 14 geführt haben, legt die seit letztem Sommer amtierende Regierungsrätin noch einen Zahn zu. Mit einem neuen Hanfgesetz sollen den Behörden über die bestehende strafrechtliche Verfolgung von Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz hinaus zusätzlich auch administrative Zwangsmassnahmen in die Hand gegeben werden.
Fahrlässigkeit genügt
Im Zentrum des Gesetzesentwurfs steht die Möglichkeit, Hanfläden noch vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Strafgerichtsurteils sofort zwangsweise zu schliessen. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Justizdirektion "allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entziehen kann, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug der Verfügung besteht". Neben diesen Verwaltungszwangsmassnahmen enthält das Hanfgesetz Bussen von bis zu 50’000 Franken. Bestraft wird nicht nur bei vorsätzlichem, sondern auch bei fahrlässigem Handeln. Beispielsweise wenn die Melde- oder die Bewilligungspflicht missachtet oder der im Gesetz erlaubte THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent überschritten wird. Auch wer "wissentlich Flächen oder Räume zur Verfügung stellt, auf denen oder in denen Widerhandlungen gegen dieses Gesetz ausgeübt werden", soll gebüsst werden.
"Der Jugendschutz steht bei der Hanfpolitik des Regierungsrates im Zentrum", begründete Regierungsrätin Pegoraro an der gestrigen Medienkonferenz die härtere Gangart. Allerdings widmet sich nur eine Gesetzesbestimmung dem Jugendschutz: "Die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten ist in Schulen oder anderen für Jugendliche bestimmten Einrichtungen wie Heime, Jugendhäuser, Jugendclubwirtschaften, Sportanlagen und dergleichen verboten". Im Übrigen trifft das Gesetz auch die älteren Kiffer. Man sei sich bewusst, dass damit der Markt in den Untergrund abgedrängt werden könne, meinte Pegoraro. "Süchtige Konsumenten kommen immer an ihren Stoff. Mit unserem Gesetz wollen wir den Zugang für Jugendliche erschweren".
Meldepflicht ab zehn Pflanzen
Das Gesetz erklärt den Anbau von Hanf als meldepflichtig. Davon ausgenommen sind Anpflanzungen von weniger als zehn Pflanzen, «sofern nach den Umständen jegliche kommerzielle Absicht ausgeschlossen werden kann». Die Hürden sind hoch. Verlangt werden Angaben über die anzubauende Sorte, die Herkunft des Saatgutes und die genaue Örtlichkeit und Grösse der Anbaufläche. Darüber hinaus will die Justizdirektion neben den Produzenten auch «den vorgesehenen Verwendungszweck» und «die bekannten Abnehmer sowie allfällige Verträge mit diesen» kennen. Ferner muss der Anpflanzer noch vor der Aussaat den zu erwartenden THC-Gehalt angeben und den Nachweis erbringen, dass dieser den gesetzlichen Wert nicht übersteigt. Dieser Nachweis ist besonders schwierig zu erbringen, da sich der THC-Gehalt im Voraus nicht exakt angeben lässt.Analog zum Verkauf von Alkohol wird auch der Verkauf von Hanf und Hanfprodukten bewilligungpflichtig gemacht. Mit einem wesentlichen Unterschied: Alkoholverkäufer dürfen neben Traubensaft auch Getränke mit Alkohol verkaufen - Hanfläden aber nur Produkte, die nicht als Betäubungsmittel gelten. Auch hier liegt der Nachweis des THC-Wertes beim Verkäufer. Und auch hier kann der Kanton, wie bei den Hanfplantagen, jederzeit auf Kosten des Betreibers THC-Analysen vornehmen lassen.
Nach Liberalisierung überflüssig
Unabhängig von den Hanf-Liberalisierungsdiskussionen auf Bundesebene habe ihre Direktion diesen Gesetzes-entwurf ausgearbeitet, sagte Regierungsrätin Pegoraro. "Wir mussten etwas tun", ergänzte Gerhard Mann, Leiter der Abteilung Bewilligungen der Justizdirektion. Er räumte ein, dass bei einer Liberalisierung weite Teile des Baselbieter Hanfgesetzes überflüssig werden. Sabine Pegoraro betonte, dass Baselland neben Repression auch auf Prävention setze. So habe sie einen "Runden Tisch" zur Cannabisproblematik einberufen.
Basel - Einen ganz anderen Kurs als der Kanton Baselland fährt der städtische Nachbarkanton. Klaus Meyer, Leiter der Fachstelle Suchtfragen, verweist auf den Mitte Februar veröffentlichten Cannabis-Bericht. Die städtische Regierung unterstützt klar und deutlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes. Das heisst: Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums und Regelung von Anbau, Produktion und Handel. Nur mit einer klaren gesetzlichen Regelung können die Voraussetzungen für den Jugendschutz geschaffen werden, ist Meyer überzeugt. Die Regierung habe deshalb in der vergangenen Woche einen Brief an alle Ständeräte verschickt mit der Bitte, die Revision an die Hand zu nehmen. Die gesellschaftliche Entwicklung habe die gesetzliche Realität längst überholt. Deshalb müssen die Gesetze geändert werden. Das Hauptaugenmerk soll sich auf die Minderheit der sehr jungen Einsteiger unter 16 Jahren konzentrieren. Im Jugendschutz würden die beiden Kantone auch sehr eng zusammenarbeiten, betont Meyer.
Thomas Kessler, der frühere Basler Drogendelegierte und heutiges Mitglied der eidgenössischen Drogenkommission, weist auf einen grossen Widerspruch hin: "Die Cannabis-Liberalisierung wurde kommuniziert, ohne dass die Gesetze geändert wurden". Aus dieser Situation heraus habe sich eine Goldgräberstimmung in einem rechtsfreien Raum entwickelt. Mit Cannabis wurden Millionen umgesetzt. Die Kantone warteten darauf, dass der Bund das Betäubungsmittelgesetz revidiert. In Bern aber geschah nichts, das Geschäft sei aus wahltaktischen Gründen auf die lange Bank geschoben worden. Deshalb hat Kessler auch Verständnis dafür, dass die Kantone in den letzten Monaten wieder zu ihrer alten Position der Repression zurückgekehrt seien. Kessler verweist auch auf den Kanton Tessin, wo heute schon ein ähnliches Hanfgesetz in Kraft ist. Das Tessin, so Kessler, hatte ein Riesenproblem, als plötzlich das ganze Maggiatal in ein riesiges Hanffeld umgewandelt wurde. Sonst aber sei es eher ungewöhnlich, ein neues Gesetz zu schaffen, wenn noch unklar sei, was Bern will.
Jungfreisinnige gegen Baselbieter Hanfgesetz Liestal. BaZ. Die Jungfreisinnigen Baselland (JFBL) wehren sich gegen den von der Baselbieter Regierung in Vernehmlassung geschickten Text über Hanf.