Wer sich unmittelbar nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer setzt, ist grundsätzlich gleich zu behandeln wie ein Blaufahrer. Laut Bundesgericht liegt nicht eine einfache, sondern eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor.
Im Juni 2002 hatte ein junger Berner einen Joint geraucht und ein Bier getrunken. Anschliessend fuhr er mit seinem Wagen in zügigem Tempo durch die Berner Innenstadt. Die Polizei hielt ihn später an und liess eine Blut- und Urinprobe durchführen.
Diese ergab einen relativ geringen THC-Wert. Alkohol wurde nicht nachgewiesen. Das Berner Obergericht verurteilte den Mann im August 2003 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Fahren unter Drogeneinfluss zu fünf Tagen Haft bedingt und 500 Franken Busse.
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Berner Generalprokurators nun gutgeheissen und das Urteil des Obergerichts aufgehoben. Laut den Lausanner Richtern sind die Auswirkungen von Cannabis in verkehrsrechtlicher Hinsicht mit denjenigen von Alkohol vergleichbar.
Es dränge sich daher auf, das Fahren unter Cannabiseinfluss grundsätzlich gleich zu behandeln wie das Fahren in angetrunkenem Zustand, welches als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bedroht sei.
Diese Auffassung stehe auch im Einklang mit den kommenden Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes. Die vom Verurteilten gleichzeitig erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht abgewiesen. Er hatte bestritten, fahrunfähig gewesen zu sein.
Laut Bundesgericht besteht beim Fahren unter Drogeneinfluss kein wissenschaftlich gesicherter Grenzwert für die Fahrunfähigkeit. Sie sei deshalb gleich zu ermitteln wie bei Angetrunkenheit mit einem Wert von weniger als 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Abzustellen sei auf das "erkennbare äussere Verhalten".
Im konkreten Fall habe der Verurteilte zwar keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt, die sich in Fahrfehlern ausgewirkt hätten. Zur Bejahung der Fahrunfähigkeit genüge jedoch die verminderte Gesamtleistungsfähigkeit, wie sie dem Betroffenen vom Arzt und vom Gutachter attestiert worden sei.
Kommentar Hanf-Info: Fahren nach Hanfkonsum ist gefährlich, und dies nicht nur wegen der Polizei! Die heutigen Tests weisen einen Joint noch nach 6 Stunden nach, bei mehreren dauert es 8 Stunden, bis das Blut wieder "sauber" ist. So lange hält auch die Wirkung an!