2004/06/02 - Neue Zürcher Zeitung

CVP bringt Ordnungsbussen für Kiffer ins Spiel

Die CVP hat sich im vergangenen Herbst entschieden, die pragmatische Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) nicht mehr mitzutragen. Noch finden sich zwar Positionspapiere auf der CVP-Homepage, in welchen die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ausdrücklich unterstützt wird. Doch heute baut man bei den Christlichdemokraten offenbar wieder voll und ganz auf die generalpräventive Wirkung des Strafrechts: Die Fraktion wird voraussichtlich am 14. Juni im Nationalrat erneut gegen das Eintreten auf die BetmG-Revision stimmen. Nun ist man sich allerdings auch bei der CVP bewusst, dass in Sachen Cannabis Handlungsbedarf besteht und dass sich die bisherige strafrechtliche Regulierung für die Prävention offensichtlich als untauglich erwiesen hat. Also weder Status quo noch Entkriminalisierung - auf der obligaten Suche nach der Mitte der Mitte hat man nun scheinbar eine Lösung gefunden, wie CVP-Generalsekretär interessierten Journalisten erklärt: die simple Ordnungsbusse für den Hanfraucher.
Heinz Buttauer, Präsident des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB), hält wenig vom Vorschlag einer Ordnungsbusse für Kiffer: "Da würde sich gar nichts ändern", meint er, "ausser dass die Polizei einmal mehr den Säckelmeister spielen müsste". Es nütze nichts, sagt Buttauer, das heute de facto geltende opportunitätsprinzip einfach von der Justiz auf die Polizei zu verlagern. Man möchte seitens der Polizei vielmehr endlich einen kohärenten drogenpolitischen Entscheid aus Bern. Verständnis für die Position der Polizisten zeigt auch Andreas Huber vom Stadtrichteramt Zürich. In Zürich sei es beim Massendelikt Cannabiskonsum längst nicht mehr möglich, in jedem Einzelfall genaue Menge und Zusammensetzung der jeweils gefundenen weichen Droge zu prüfen. Kommt es zu einer Verzeigung wegen Cannabiskonsums, so wird bereits heute im Schnellverfahren eine Busse von 100 Franken (plus Verfahrenskosten) gesprochen, bei der zweiten Verzeigung sind es 300 und beim dritten Mal 500 Franken.
Oft komme dabei aber nicht mehr als ein unsinniger administrativer Kreislauf in Gang, sagt Huber: Weil die Verzeigten die Bussen nicht bezahlen (oder nicht bezahlen können), komme es zu administrativ aufwendigen Verfahren, bis die Busse schliesslich in Haft umgewandelt werden müsse. Es komme vor, dass solche Verfahren angesichts der unsinnigen Kosten für den Steuerzahler auch einmal versanden. Huber nimmt an, dass sich an diesen Abläufen grundsätzlich wenig ändern würde, wenn die Strafzettel und Bedenkfrist-Formulare künftig von der Polizei verteilt würden. "Ordnungsbussen haben nur dann einen Sinn, wenn sie nicht zu einer administrativen Mehrbelastung führen", sagt Huber. Bloss eine zusätzliche, vorgelagerte Stufe zum bisherigen Verfahren einzuführen, bringe administrativ wenig und für die Prävention gar nichts. - Will man den Experten glauben, so taugt der angekündigte CVP-Drogen-Schnellschuss somit allenfalls dazu, kurz vor der Eintretensdebatte verunsicherten Nationalräten noch ein bisschen Sand in die Augen zu streuen.

Eiselin Stefan