Komitee "Eltern und Angehörige für das neue Betäubungsmittelgesetz"

Am 14. Juni wird im Nationalrat über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) beraten. Die Befürchtung, dass die Revision des BetmG aufgrund einer dogma-tisch geführten Diskussion im Nationalrat scheitern könnte, veranlasst über 200 Eltern und Angehörige von Drogenabhängigen sowie ehemals Drogenabhängigen zu einem öffentlichen Aufruf an den Nationalrat: Wir möchten auf die Erhaltung der Menschen-würde auch für Drogenkranke hinweisen und Sie deshalb aufrufen, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten.

Vier-Säulen-Modell verankern
"Was spricht gegen die Vier-Säulen-Drogenpolitik?" fragen wir die Hardliner aus der Romandie. Die Bilder der offenen Drogenszene am Platzspitz in Zürich gingen anfangs der 90er Jahre um die ganze Welt. Der politische Druck war enorm, statt eines ideologischen Grabenkampfes endlich einen pragmatischen Lösungsansatz in der Drogenpolitik zu finden. Mit dem Modell der vier Säu-len - Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression - konnte seither die Situation verbessert werden. Mit dem neuen BetmG soll das unbestrittenermassen erfolgreiche Modell der vier Säulen endlich gesetzlich verankert werden.

Ausbau der Hilfeleistungen für Drogenabhängige
"Was spricht gegen gesetzliche Grundlagen?" fragen wir die Neinsager. Die geltende gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Hilfseinrichtungen im Bereich der Präven-tion, Therapie und Schadensverminderung ist ungenügend. Der bundesrätliche Revisionsvorschlag will hier Abhilfe schaffen und zudem eine dringend notwendige Voraussetzung der heute fehlen-den Koordinations- und Führungsrolle des Bundes im Bereich der Hilfseinrichtungen schaffen. Ei-ne verbesserte Koordination führt zu effektiverer Hilfe zugunsten der Betroffenen sowie zu einem gezielten finanziellen Mitteleinsatz.

Verankerung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe
"Was spricht gegen die bewährte Heroinabgabe?" fragen wir die Parlamentarier der CVP. Die bewährte ärztlich kontrollierte Heroinabgabe stützt sich auf einen befristeten Bundesbe-schluss. Diese heroingestützte Behandlung, die zu einer wesentlichen Reduktion der Beschaf-fungs-Kriminalität beigetragen hat, soll mit dem neuen BetmG gesetzlich verankert werden.

Organisierte Drogenkriminalität bekämpfen
"Was spricht gegen gezielte Repression?" fragen wir die SVP-Nationalräte. In der Medizin besteht ein Konsens darüber, dass Sucht eine Krankheit ist, die durch Konsum-zwang gekennzeichnet ist. Die polizeiliche Verfolgung der Drogenabhängigen ist vor diesem Hin-tergrund nutzlos. Der Revisionsvorschlag konzentriert sich daher in der Repression insbesondere auf die polizeiliche Verfolgung der organisierten Kriminalität und der Szenenbildung - hier hat die Allgemeinheit Interessen, die es auch konsequent zu schützen gilt. Eine Studie des Gesundheits-ökonomen Willy Oggier beziffert die Ersparnisse bei Polizei und Justiz durch den Verzicht auf die Verfolgung des Konsums auf ca. 30. Mio. Franken pro Jahr.

Aufruf: Treten Sie auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes ein!
Zu stark wurde bisher in der medialen Diskussion der Fokus auf die Frage einer möglichen Ent-kriminalisierung des Cannabiskonsums gelegt. Dabei beinhaltet der Revisionsvorschlag ganz zent-rale Elemente, welche vor allem Menschen mit suchtbedingten Störungen zugute kommen würde.
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte, in der Drogenpolitik besteht echter Handlungsbe-darf! Ein Nichteintreten auf die Revision wäre für uns eine unverständliche Brüskierung. Sie ha-ben eine Verantwortung auch gegenüber drogenabhängigen Menschen. Einfach nur Nichteintreten zu beschliessen wäre gegenüber den schwerst Drogenkranken ein Affront. Deshalb bitten wir Sie, im Namen der Betroffenen, Eltern und Angehörigen auf die Revision des Betäubungsmittelgeset-zes einzutreten.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement

Komitee "Eltern und Angehörige Drogenabhängiger für das neue Betäubungsmittelgesetz".

Für die rund 200 Unterzeichnenden Eltern und Angehörigen

Erstunterzeichnerin:
Antonia Biedermann
Tel 031 952 52 45 / Natel 079 356 78 40
Worblentalstrasse 181, 3065 Bolligen