In einer ihrer neuesten Broschüren, derjenigen für die neuen Saldosteuersätze, erlaubt sich die Hauptabteilung für die Mehrwertsteuer der eidgenössischen Steuerverwaltung eine Neuheit der besonderen Art: Sie möchte den Betäubungsmittelhandel pauschal mit 6% besteuern.

Das heisst, ein Betäubungsmittel-Dealer, welcher mehr als 66’666.- CHF pro Jahr umsetzt, wäre gesetzlich gezwungen, darauf Mehrwertsteuer zu bezahlen, denn 6% davon ergeben die 4000.- Franken, welche die Mehrwertsteuer als Mindestschwelle für die Beitragspflicht erachtet. Darunter ist es für den Bund wohl nicht rentabel, die Steuer einzufordern.

Aber dies heisst, dass der Unternehmer klar deklariert: "Ich bin Betäubungsmittelhändler und tue somit offiziell etwas Illegales und will die hierfür vom Staat verlangten Steuern zahlen und lasse mich entsprechend registrieren und schreibe für jeden Kunden eine Quittung mit Betrag. ausgewiesener Mehrwertsteuer, Name, Adresse und Steuernummer, wie vom Gesetz verlangt."

Der Staat hingegen will Steuern für ein klar illegales Geschäft einkassieren, welches eigentlich von Amtes wegen angezeigt werden müsste! Das Argument hierfür ist: Du treibst Handel und erzielst einen Mehrwert, und den wollen wir besteuern, egal ob legaler oder illegaler Handel.

Wird sich ein Geschäftsmann der Betäubungsmittel-Branche auf diese, gewünschte, Weise verhalten und das Risiko, angezeigt zu werden, eingehen? Es ist ja so, dass der Richter mit seinem Urteilsspruch diese Art Unternehmer adelt, indem er sie wegen Betäubungsmittelhandels verurteilt. "Drogendealer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung und kann als Titel eigentlich erst im Nachhinein verliehen werden.

Dadurch erhalten wir eine Situation, in welcher der Verurteilte seinen Gewinn dem Staat abliefern muss, da illegal erworben und somit beschlagnahmt. Gleichzeitig wird er zudem auch zum Mehrwertsteuer-Betrüger, welcher auf dem, richterlich festgelegten, Umsatz (steht jeweils im Urteil) noch die 6 Prozent plus Busse abliefern muss. Dies muss zwangsläufig geschehen, da er, siehe oben, sich kaum vorher als Betäubungsmittelhändler hat registrieren lassen...

Aber der Steuervogt hat seine Kohle gekriegt.

Jürg Halbeisen (Hanf-Info)