2004/10/23 - NZZ Online

Geringe Korrektur am vorinstanzlichen Strafmass
Der Präsident der Hanfkoordination Schweiz, François Reusser, muss eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten absitzen. Das Zürcher Obergericht hat ihn am Freitag wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Vor dem Zürcher Obergericht ist am Freitag ein aufgebrachter François Reusser erschienen, der seine Position im Gerichtssaal lautstark vertrat. Der Präsident der Hanfkoordination Schweiz und ehemalige Vizepräsident der SP des Kantons Zürich betonte in einer persönlichen Erklärung, er führe seit Jahren einen politischen Kampf - nur deshalb habe er vor Gericht erscheinen müssen. Er werde seine politische Überzeugung jedoch nicht aufgeben und sich weiterhin für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.

Marihuana verkauft und geliefert
Die Anklage geht zurück auf Vorfälle in den Jahren 2001 und 2002, als Reusser Gesellschafter der Firma CHanf GmbH war, die einen Hanfladen in Zürich betrieb. Auch der damalige Geschäftsführer der CHanf GmbH musste sich am Freitag vor dem Obergericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Laden eine Vielzahl von Hanfsäcklein mit Marihuana verkauft zu haben. Die CHanf GmbH habe zudem andere Schweizer Hanfläden mit mindestens 160 Kilogramm Marihuana beliefert und mindestens 491 Kilogramm Marihuana eingekauft. Die beiden Angeklagten hätten durch den illegalen Verkauf von Betäubungsmitteln durch die CHanf GmbH innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mindestens 3,3 Millionen Franken erzielt. Die zwei wurden ausserdem der Geldwäscherei beschuldigt, da der Geschäftsführer zwei Bargeldbeträge von 67 560 Franken und 49’100 Franken an Reusser übergeben habe, um die Verkaufserlöse aus der CHanf GmbH vor dem Zugriff der Polizei zu schützen.
Sein Exkurs in die Drogenpolitik nützte François Reusser wenig. Das Obergericht entschied, dass der 47-Jährige für 14 Monate ins Gefängnis muss. Damit wird eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe aus dem Jahr 2001 vollzogen. Zudem sprach das Obergericht wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine neue, bedingte Strafe von 14 Monaten Gefängnis aus. Vom Vorwurf der Geldwäscherei wurde Reusser freigesprochen. Bereits das Bezirksgericht Zürich hatte entschieden, dass die Vorstrafe von 14 Monaten vollzogen werden müsse. Die Vorinstanz hatte aber als neue Strafe noch 16 Monate Gefängnis bedingt angeordnet (NZZ 1. 4. 04).
Reusser wurde vom Obergericht verpflichtet, der Staatskasse 40 000 Franken vom unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil abzuliefern. Beschwerde gegen das Urteil angekündigt.
Der 36-jährige ehemalige Geschäftsführer der CHanf GmbH wurde zu einer Gefängnisstrafe von 8 Monaten bedingt verurteilt. Das Bezirksgericht hatte ihm eine 14-monatige Gefängnisstrafe auferlegt. Der Schuldspruch vor Obergericht erfolgte wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei bei ihm die Gewerbsmässigkeit als qualifizierender Umstand nicht gegeben sei. Er habe am Gewinn oder Umsatz nicht teilhaben können, sondern nur einen Lohn bezogen. Dies im Gegensatz zu Reusser, der als Mitinhaber der Firma grundsätzlich an einem allfälligen Gewinn beteiligt gewesen wäre. Vom Vorwurf der Geldwäscherei wurde auch der frühere Geschäftsführer freigesprochen. - Die Anwältin von François Reusser kündigte noch im Gerichtssaal an, sie werde Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Sie hatte in ihrem Plädoyer unter anderem gesagt, ihr Mandant habe zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Hanfladen nichts mehr zu tun gehabt und sei nicht über die Geschäftstätigkeit informiert gewesen.