Delta 9 THC-Analysen sind nur nach den Methoden (Verordnungen) des BAG + BLW rechtsgenüglich. Geamt-THC Analysen sind nur aufgrund einer Amtsanmassung (IRM Bernhard) verbreitet.

5.1.96 THC in hanfhaltigen Lebensmitteln Untersuchte Proben: 10; beanstandete Proben: 0 Hanfkörner oder getrocknete Hanfblätter werden als Zutaten für verschiedende Lebensmittel verwendet wie z.B. Backwaren, Teigwaren, Käse oder Kräuter- und Früchtetee. Weil die Hanfpflanze als natürlichen Inhaltsstoff das Rauschmittel Delta 9-Tetrahydrocannabinol (THC) enthält, sind für diesen Stoff in der FIV Grenzwerte festgelegt. Im Rahmen einer Querschnittskontrolle wurde in den folgenden 10 Produkten von bernischen Herstellern der THC-Gehalt durch das Kantonale Laboratorium Solothurn bestimmt:

−2 Proben Hanftee (gemischt mit anderen Kräutern)

−2 Proben Backwaren

−1 Probe geschälte Hanfsamen

−1 Probe Teigwaren mit Hanfblättern

−1 Probe Hanföl

−1 Probe Schokoladenstängeli

−1 Probe Frischkäse mit Hanfsamen

−1 Probe Hanfbonbons

Lediglich in den Teigwaren mit Hanfblättern und in einem Hanftee wurde THC nachgewiesen. Beim Hanftee war der Grenzwert(0,0002%delta9THC) zwar knapp überschritten; aus Gründen der analytischen Sicherheit wurde aber auf eine formelle Beanstandung verzichtet. Zur betäubungsmittelrechtlichen Abklärung wurde beim Hanftee zusätzlich der Gesamt-THC-Gehalt (= Beurteilungskriterium für Betäubungsmittel) bestimmt. Diese Bestimmung ergab einen Gehalt von 0.9% Gesamt-THC bezogen auf die Trockenmasse. Laut Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2000 gilt Cannabis (Hanf) mit mehr als 0.3% Gesamt-THC in der getrockneten Probe als Betäubungsmittel. Weil dieser Höchstwert klar überschritten war, wurde die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an das dafür zuständige Kantonsapothekeramt überwiesen.

Kantonschemiker Kt.Bern Jahresbericht 2003