BERN - Die Schweizer kiffen, was das Zeug hält. Die Händler freuts: Sie machen jährlich rund eine Milliarde Franken Umsatz. FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller macht jetzt einen brisanten Vorschlag: Mit einer Hanfsteuer soll der Staat an diesem lukrativen Geschäft mitverdienen.
Der Bundesrat will das Kiffen erlauben. Die Legalisierung muss er noch beim Parlament und vielleicht auch in einem Referendum durchbringen. Nicht zur Diskussion stand bis jetzt, dass der Staat sich an dem berauschenden Gewinn der Hanfbranche beteiligt. Dieser beträgt jährlich rund eine Milliarde Franken.
Das soll sich jetzt ändern. Der Zürcher FDP-Nationalrat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller will mit einer Hanfsteuer Geld für die Drogenprävention locker machen. Gutzwiller zu SonntagsBlick: "Ich bin daran, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten". Der FDP-Nationalrat hat mit dem Justizdepartement von Bundesrätin Ruth Metzler bereits erste Gespräche geführt.
Und so sieht sein Plan aus:
Auf Hanfprodukte soll eine Lenkungssteuer in der Höhe von zwei Franken erhoben werden. Erwartete Steuereinnahme: Rund 150 bis 200 Millionen Franken.
Der Gewinn aus der Steuerabgabe soll zweckgebunden für die Drogenprävention eingesetzt werden.
Gutzwiller sieht in seinem Plan nur Vorteile:
"Wenn die Hanfkonsumenten mit dieser Steuer einen Beitrag zur Drogenprävention beitragen, dann hat die Hanflegalisierung sicher bessere Chancen, angenommen zu werden. Dazu kommt, dass Studien beim Tabak belegen, dass über den Preis eine Reduktion des Konsums erreicht werden kann".
Und was sagt die Hanf-Koordination Schweiz zu der Steuer? "Kein Kiffer hat was dagegen, dass er mit seinem Hanfkauf die Gesundheitsvorsorge unterstützt. Deshalb würden wir eine solche Steuer begrüssen", sagt François Reusser, Präsident der Hanf-Koordination Schweiz.
Gutzwiller will seinen Plan und die Revision des Betäubungsmittelgesetzes jetzt zügig durchbringen. Bis August will er der Nationalrätlichen Gesundheitskommission einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Gleichzeitig wird er beantragen, dass eine Subkommission gebildet wird. Diese soll die Behandlung seines Steuervorschlags und noch offener Fragen bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorantreiben.