Der Staatsrat antwortet auf eine Anfrage
Grossrat Charly Haenni hat in einer Anfrage den Staatsrat ersucht, seine Haltung in Sachen Hanf darzulegen. Hanfkonsum soll erlaubt, Anbau und Handel aber weiterhin stark kontrolliert werden.
Bereits hat sich der Ständerat mit der Revision des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel befasst. Die Kleine Kammer folgt den Ansichten des Bundesrates und fordert die generelle Strafbefreiung des Konsums von Cannabis. Bezüglich des Anbaus und Handels sieht er die Anwendung des Opportunitätsprinzips. Somit behält sich der Bundesrat das Recht vor, die Produktion und den Handel in der Schweiz mittels Verordnung zu regeln.
"Strafbefreiung hat negative Folgen"
Gemäss Charly Haenni (FDP, Vesin) können sich die Folgen der Strafbefreiung (zum Beispiel Abhängigkeit, Gewaltzunahme, soziale Probleme und Übergang zum Konsum von harten Drogen) insbesondere auf die Jungen nachhaltig auswirken. In letzter Zeit habe diese Entwicklung insbesondere bei der französischsprachigen Bevölkerung Bedenken hervorgerufen.
Der Grossrat wollte vom Staatsrat wissen, ob und wie dieser beabsichtige, die Jugend auf nationaler Ebene vor Abhängigkeit erzeugenden Substanzen zu schützen und aktiv zu sein. Gleichzeitig sollte der Staatsrat zu seiner Haltung gegenüber dem Opportunitätsprinzip Stellung nehmen und Massnahmen nennen, um die Herstellung und den Handel von und mit Cannabisprodukten in den Griff zu bekommen und zu überwachen.
Für generelle Strafbefreiung
Die Freiburger Regierung hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Bundesgesetzes über Betäubungsmittel klar für eine generelle Strafbefreiung des Hanfkonsums ausgesprochen. Das heute angewandte repressive System stehe im Widerspruch mit der täglich gelebten Realität und der Akzeptanz der Produkte in der Gesellschaft. Der Staatsrat betonte, dass nur drei Kantone die Strafbefreiung des Konsums von Cannabis ablehnten. Gleichzeitig befürwortet er im Bereich des Hanfanbaus und des Handels eine Stärkung der Kontrolle und eine wirksame Strafverfolgung der Hanflieferanten. Der Staatsrat lehnt das Opportunitätsprinzip ab und möchte den Zugang der Konsumenten zu Hanfprodukten erschweren, auch wenn der Konsum selber nicht verboten ist. In einer ersten Phase sollen die Polizeikontrollen verstärkt werden. Da sich die Eidgenössischen Räte jedoch noch nicht definitiv zur Vorlage geäussert hätten, sei es verfrüht, die kantonale Vollzugspolitik betreffend Anbau und Handel von und mit Hanf festzulegen.
Gelder für Suchtprävention
Der Staatsrat wird sich in jedem Fall für eine aktive und effiziente Suchtprävention einsetzen. Für das Jahr 2002 sei ein Betrag von 714 850 Franken ins Budget aufgenommen worden, um Institutionen und Projekte im Bereich der Prävention zu unterstützen.
Ein allgemeines Erziehungskonzept sieht vor, dass die Schulen Projekte zur Förderung der Gesundheit im weiteren Sinne entwickeln. Es sei allgemein erkannt worden, dass die Abhängigkeitsproblematik in ihrer Gesamtheit angegangen werden müsse. Die Schüler werden im Unterricht, durch Hilfestellung der Schulmediatoren und durch Kampagnen Aussenstehender auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Zusätzlich informiert die private Vereinigung "Parents-Jeunes-Cannabis" in Zusammenarbeit mit den Schulen die Eltern der Schüler. Deren Internetseite www.ciao.ch werde von jungen Leuten rege genutzt.