Eine Kommission klärt ab, ob Bundesrichter Schubarth Fälle gegen die Mehrheitsmeinung entschieden hat.
Lausanne - Im Fall Schubarth hat eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte letzte Woche 200 Fälle des Kassationshofs unter die Lupe genommen jener Abteilung des Bundesgerichts also, die der suspendierte Bundesrichter mehrere Jahre präsidiert hat. Die Kommission klärt unter anderem Vorwürfe ab, ob Schubarth als Präsident des Kassationshofs so entschieden hat, wie er es wollte, obwohl die Mehrheit der Richter anderer Meinung war.
In einem Fall sind die Details bekannt: Am 10. August 1999 beurteilten alle fünf ordentlichen Richter des Kassationshofs, der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts unter dem Vorsitz Schubarths, den Fall eines Taxiunternehmers. Dieser hatte einen Mann, der in Konkurs geraten war, zu einem Bruttolohn von nur 1500 Franken pro Monat angestellt. Die Bundesrichter mussten entscheiden, ob ein Zahlungsunfähiger, der zu einem solch tiefen Lohn arbeitet, und ein Arbeitgeber, der ihm dies ermöglicht, die Gläubiger strafbar schädigen. Sie bejahten dies mit 3:2 Stimmen. Der Taxiunternehmer wurde zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Schubarth unterlag. Er wollte den Taxiunternehmer freisprechen.
Schubarths Meinung wurde plötzlich zum Leiturteil Im Januar 2002 landete ein praktisch identischer Fall auf dem Tisch des Kassationshofpräsidenten Schubarth. Es ging um andere Personen, aber um die gleiche Rechtsfrage. Als Abteilungspräsident konnte Schubarth bestimmen, welche Richter diesen Fall bearbeiten. Schubarth zog jenen Bundesrichter hinzu, der bereits beim ersten Urteil seiner Meinung war und einen nebenamtlichen Ersatzrichter, den Lausanner Strafrechtsprofessor Martin Killias. Die drei Richter sprachen den Mann einstimmig frei. Wer Konkurs ist und zu einem tiefen Lohn arbeitet, mache sich nicht schuldig, fanden die Bundesrichter jetzt plötzlich.
Das erste Urteil immerhin die Meinung der Mehrheit der Bundesrichter in der Strafabteilung wurde im zweiten Entscheid mit keinem Wort erwähnt. Bloss drei Richter entschieden demnach über eine Praxisänderung, obwohl das Gesetz vorschreibt, dass grundsätzliche Rechtsfragen von fünf Richtern zu entscheiden sind. Zudem wurde das erste Urteil nirgends publiziert, das zweite hingegen im Internet. Damit wurde Schubarths Meinung zum Leiturteil, nach dem sich nun alle Anwälte und Richterinnen richten. "Auf Grund dieser Indizien kann sich schon die Frage stellen, ob Schubarth sein Ermessen pflichtgemäss ausgeübt hat oder ob nicht zumindest der Anschein der Befangenheit entstanden ist", meint Isabelle Häner, Rechtsanwältin und Staatsrechtlerin an der Universität Zürich.
Konsequenzen im konkreten Fall hat das keine. Die Frist für eine Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg ist abgelaufen. Insgesamt jedoch könnte die Arbeit der Subkommission, die in den nächsten Wochen ihren Bericht vorlegen wird, Konsequenzen für das Bundesgericht haben. Diese könnten von neuen organisatorischen Änderungen bis zur Revision einzelner Urteile reichen, möglich ist aber auch eine Entlastung Schubarths.
Die Bundesrichter wehren sich gegen Änderungsvorschläge Die grossen Kompetenzen der Abteilungspräsidenten des Bundesgerichts werden seit langem kritisiert: "Eine gezielte Auslese der Richter könnte wesentlichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens gewinnen", schreibt etwa Regina Kiener, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bern, in ihrem Standardwerk zur richterlichen Unabhängigkeit.
Im Klartext: Am Bundesgericht kann jeder der fünf Abteilungspräsidenten gezielt jene Richter mit einem Fall betrauen, die so entscheiden, wie er will. Wegen dieser Gefahr teilt zum Beispiel der jetzige Präsident des Kassationshofs, Bundesrichter Roland Schneider, die Fälle nach dem Zufallsprinzip zu. Auch Schubarths Vorgänger als Kassationshofpräsident hat es so gehalten. Der Bundesrat schlägt im Entwurf zu einem neuen Bundesgerichtsgesetz vor, dass das Bundesgericht in einem Reglement regeln müsse, wie die Geschäfte den Richtern zugeteilt werden. Die Bundesrichter wehren sich gegen diese Änderung. Sie wollen das alte System beibehalten: "Dieses System hat sich bewährt", schrieben die Richter in Ihrer Vernehmlassungsantwort.