Info 2

Gerichtliches:
Die Polizeirichterin von Tafers hat gestern einen Schweizer Hanfteekonsumenten von seiner Busse freigesprochen. Der Freigesprochene wurde im Sommer 1996 mit 200gr Tee angehalten, als er gerade den Laden des CannaBioland in Lizistorf (FR) verliess. Der Untersuchungsrichter des Kantons Freiburg, Carlo Buletti, verurteilte ihn darauf zu einer Busse von 200 Franken wegen Verstosses gegen das eidgenssische Betäubungsmittelgesetz (BetmG).

Ein Nahrungsmittel:
Die Polizeirichterin Monika Bürge-Leu hat gestern der eidgenössischen Presseagentur mitgeteilt, dass sie den Konsumenten freigesprochen habe, da dieser darauf bestand, den schweizerischen Hanftee als Nahrungsmittel gekauft zu haben. Der Mann hatte Einspruch erhoben, nachdem er letztes Jahr vom Untersuchungsrichter zu einer ungerechten Busse verurteilt wurde. Monika Bürge-Leu erklärte zudem, dass man objektiv gesehen, dem Mann nicht vorwerfen kann, dass er diese Stöcke zu anderen Zwecken verwenden wollte, dafür hätten sie keine Beweise.

Jean-Pierre Egger, der Anwalt und Partner des Bauern, welcher den Laden in Lizistorf führt, erachtete, dass dieser Freispruch bestätigt, dass die Aktivisten des CannaBioland als völlig legal einzustuffen sind. Alles hängt nur davon ab, was man mit diesem Tee machen will. erklsrte Jean-Pierre Egger.

Der Anwalt muss zum Psychiater ?:
Der Untersuchungsrichter, welcher diesen Fall bearbeitete und auch die Untersuchungen leitete, forderte von unserem Anwalt Jean-Pierre Egger, sich am 13. März einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen.

Zudem hat der Untersuchungsrichter Carlo Buletti noch andere Strafverfahren gegen den Bauern von Lizistorf zu bearbeiten. Zum Beispiel, weil der Bauer auch therapeutische Schweizer Hanfkissen verkauft. Denn wenn der Hanf einen zu hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die aktive Substanz von Haschisch und Marijuana, aufweisst, kann man sich vorstellen, dass dieser schlussendlich eine unerlaubte Verwendung findet.

Anmerkung der Hanf-Info-Redaktion:
Im Dez. 97 hat das Basler Kantonsgericht einen Hanfbauern freigesprochen, weil er nicht die Absicht hatte, den Tee als Betäubungsmittel zu verkaufen, denn der Waffenhändler kann für die Tat, die mit einer Waffe verübt wird, schliesslich auch nicht belangt werden. Waffen zu verkaufen ist sehr schlimm, doch niemand sagt was. Sobald jedoch einer schweizer Hanftee verkauft, ist er in den Augen mancher Richter gleich ein Verbrecher. Da muss man sich schon ein bisschen am Kopf kratzen ...

- DIE HANFBRUEDER AUS DEN TIEFEN DES MURTENSEES -