(sda) Das Bezirksgericht in Uznach hat eine Frau von der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen, wie der Verein Schweizer Hanf-Freunde und-Freundinnen mitteilt und das Bezirksgericht bestätigt. Im Februar 1998 hatte die Polizei in einer Liegenschaft in Amden ein halbes Kilo Hanf beschlagnahmt und die Eigentümerin wegen "unbefugten Anbaus und Konsums von Cannabis" angezeigt. Die Eigentümerin wehrte sich. Sie gab an, den Hanf selbst angebaut zu haben, und "zu medizinischen Zwecken, wegen Rückenleidens" zu konsumieren. In der Schweiz könne laut Gesetz jeder Bürger, wenn er dies benötige, einige Heilmittel privat herstellen. Es sei also nicht verboten, Hanfheilmittel für die eigene Hausapotheke herzustellen, argumentierte die Frau.
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