1.2 Inhaltsstoff/Wirkung
Laut der Pharmakologie beruht das wirksame Prinzip des Hanfkrautes auf der Wechselwirkung der Cannabinoiden (Delta-3,6,8,9-THC, Delta-9-Tetrahydracannabinol, Cannabigerol, usw.). Dem Hanfkraut werden ca. 60 dieser Cannabinoiden zugeschrieben, wobei das delta-9-Thetrahydrocannabinol, kurz THC genannt, wohl das wichtigste ist. In der lebenden sowie auch in der trockenen Pflanze liegen die Cannabinoiden in ihrer inaktiven Carbon-Säureform vor. Diese Säuren verwandeln sich durch Einfluss von Wärme (ab 100 °C) teilweise in den aktiven Wirkstoff. Es darf nicht behauptet werden, die Carbon-Säuren seien identisch mit den Cannabinoiden. Hanfdrogen wirken halluzinogen-ähnlich, je nach THC-Gehalt der Drogen ist die Wirkung unterschiedlich stark. "Je nach Konsumart breitet sich das THC der Cannabis-Produkte unterschiedlich rasch im Körper aus. Beim Rauchen erfolgt die Wirkung innerhalb weniger Minuten und ist etwa dreimal so stark wie bei Einnahme durch den Mund (etwa in Kuchen eingebacken). Unter Speisen gemischt oder als Tee zubereitet, dauert es zwischen 30 und 60 Minuten, bis das THC zu wirken beginnt. Marihuana und Haschisch beeinflussen ähnlich wie der Alkohol das Denken und das Konzentrationsvermögen. Weiter wirkt THC auf die Stimmung und ruft ein deutlich gesteigertes Wahrnehmungsvermögen hervor. Vorhandene Gestimmtheit wird verstärkt. Oft werden unter dem Einfluss von Cannabis Musik und Farben intensiver wahrgenommen. Da üblicherweise kleine Mengen konsumiert werden, bleiben die körperlichen Grundfunktionen wie Gehen und Sprechen u.ä. erhalten. Bei höherer Dosierung und intensivem Gebrauch können die Grundfunktionen stärker beeinträchtigt werden, was insbesondere beim Fahrzeuglenken gefährlich werden kann. Das Rauscherlebnis hängt stark mit der körperlichen Konstitution und der momentanen Gefühlslage zusammen. Die erhofften Gefühlslagen können leicht ins Gegenteil umschlagen, wenn KonsumentInnen beispielsweise unter Stress stehen oder unter depressiven Stimmungen leiden. Unter solchen ungünstigen Bedingungen können bei manchen KonsumentInnen Wahnstimmungen, Panik- und Angstzustände hervorgerufen werden. Körperliche Symptome, die durch den Haschisch-Konsum auftreten können, sind: Schwindel, Übelkeit, Kältegefühl, Mundtrockenheit, beschleunigter Puls und andere, das vegetative Nervensystem betreffende Störungen." (Informtionen über Drogen, S. 28).
Cannabis macht nicht körperlich abhängig, da es kein Alkaloid enthält. Es kann aber eine psychische Abhängigkeit entstehen. Cannabis hat keine Toleranzwirkung, es muss also nicht in immer höheren Dosen genommen werden. Der Rauch von Cannabis enthält mehr Teer als normaler Zigarettenrauch. Pro Tag werden jedoch üblicherweise mehr Zigaretten geraucht. Also gleicht sich die Lungenkrebsgefahr wieder etwa aus. Bis heute konnte noch keine Krebserkrankung auf den Cannabiskonsum zurückgeführt werden. Das Kurzzeit-Gedächtnis wird von Cannabis ebenfalls beeinflusst. Die Gedächtnisleistungen lassen nach. Cannabis bewirkt keine psychische Störungen, kann jedoch als Verstärker wirken. Wissenschaftler sind sich einig darüber, dass es im Grunde keine tödliche Dosis Marihuana gibt. Bis heute ist noch kein Todesopfer bekannt, das nachweislich wegen Cannabiskonsum starb. Cannabis ist nicht gefährlicher einzustufen, als Zigaretten oder Alkohol.
2.3 Interview mit André, Hanfbauer/-verkäufer
André holte mich in Murten ab und zeigte mir als erstes seinen Hof. Zum Zeitpunkt meines Besuches (27. November 2001) war gerade alles im Umbau für die Hanfausstellung, welche während der EXPO 02 dort stattfinden wird. In Murten ist ja bereits der Agriculture-Teil der EXPO 02 und somit passt die Hanfausstellung sehr gut. Es wird viele Informationen über Hanf geben. Alte Maschinen werden ausgestellt werden und Hanfprodukte vorgeführt und verkauft. Man wird zusehen können, wie Hanföl gewonnen wird und die Resten zu Bio-Diesel weiterverarbeitet werden. Mit diesem Bio-Diesel werden dann eine alte Maschine zur Hanfverarbeitung und ein Traktor betrieben. Nebst verschiedenen Ständen werden auf einer Wiese Tippis für Rucksacktouristen aufgestellt (Tippiorganisation ist eine Aidshilfeorganisation). Es werden aber auch Bungalows aus einer Hanf-/Gipsmischung gebaut. Die Wände der Ausstellung werden ebenfalls mit dieser Mischung ausgekleidet, so wie für die Isolation Hanf verwendet wird.

Auf den Dachstöcken sah ich dann, wie man Hanf trocknet (Bild ) und André erklärte mir den Unterschied zwischen Industriehanf und Cannabis sativa. Zum einen sind es natürlich verschiedene Sorten. Diese werden aber auch noch unterschiedlich gesät. Wenn man viele Samen nahe beieinander sät, hat der Hanf keinen Platz und wächst in die Höhe, der Sonne entgegen. Somit gibt es lange Fasern. Wenn man die Samen aber nun weit auseinander sät, bekommt jede einzelne Pflanze auch unten genügend Sonne und wächst somit mehr in die Breite. Das bedeutet, sie hat mehr Blüten und wegen dem Sonnenlicht auch einen höheren THC-Gehalt. Es ist also eigentlich gar nicht wichtig, welche Samen man nimmt, sondern nur, wie man sie sät.
Die Fasern können auf verschiedene Arten vom Rest getrennt werden, z.B. durch Rösten. Je weisser die Stengel sind, desto besser ist die Qualität der Fasern, wie mir André anhand von Fotos aus Frankreich erklärt. Hanffasern sind viel solider als Baumwolle. Man erkennt sogar den ökologischen Nutzen von Hanf. Er braucht weder Düngemittel noch Pestizide und Herbizide. Nicht in Bezug auf Stoffe, sondern auch bezüglich Papier kann Hanf der Umwelt nützen. Während ein Baum in 50 Jahren 5 Meter wächst, schafft Hanf 5 Meter in 100 Tagen. Dazu hat er noch viel mehr Cellulose als der Baum.
Heute sind die Hanfprodukte noch sehr teuer, da nach der Ernte im Herbst eigentlich alles Handarbeit ist. Die alten Maschinen, mit welchen man Hanf noch verarbeiten konnte, wurden nach dem Weltkrieg in die dritte Welt verkauft. Wohl hätte man das Wissen und die Technik für neue Maschinen, dies ist jedoch zu teuer und nicht rentabel, da die Drittweltländer bald konkurrenzfähig wären. Frankreich ist in Europa einer der grössten Hanfproduzenten. Hier wird der Rohstoff für Papier hergestellt, welcher in 18 Ländern für die Herstellung von Banknoten gebraucht wird. Auch der Schweizer Franken wir auf Hanfpapier gedruckt, da dieses Papier eben solider ist.

Aus Rentabilitätsgründen gibt es in der Schweiz keine grösseren Felder. Die grossen Felder im Mittelland werden für Gemüse genutzt. Hanf wird vor allem in Steillagen angebaut und dort, wo sonst nichts wächst. Die Schweiz ist mit riesigen Mengen nicht konkurrenzfähig. Sie muss auf Qualität setzten, wie André weiss.
Da die Amerikaner den Europäern den Hanfanbau verboten haben, konnten sie die teure Baumwolle verkaufen. In Russland ist der Aralsee in den letzten 20 Jahren 100 Kilometer zurückgegangen, da Baumwolle soviel Wasser braucht. Weil sie die Baumwollfelder vom Flugzeug aus mit Herbiziden und Pestiziden besprühen, sterben dort viele Menschen.
In China wurde verboten, Bäume zu fällen und jetzt werden riesige Flächen Hanf angebaut für die Papierherstellung und zu Heizzwecken.
André kam schon viel herum und kennt deshalb auch die verschiedenen Einstellungen der einzelnen Länder zu Hanf.
Hanf ist im Moment noch ein Produkt für Liebhaber, da es teuer ist. Die Leute interessieren sich aber dafür, da es ein ökologisches Produkt ist. Die Hanforganisationen schauen, dass nicht jeder Hanfbauer das Gleiche produziert, sondern sich spezialisiert.
Mit Hanf kann man sogar Häuser renovieren. Für Parfüm braucht man möglichst viele unbesamte Blüten, damit die Blüten sich auf den Duft und nicht auf die Fortpflanzung konzentrieren. Das bedeutet, dass man die männlichen Pflanzen, sobald man sie erkennt (ab dem 21. Juni, längster Tag), ausreisst.

Polizei - Gerichtspraxis?
Man kann auch den Industriehanf so säen oder ziehen, dass er einen höheren THC-Gehalt hat als 0,3 %. Der Hanf ist eigentlich ohnehin nur verboten, wenn man daraus Betäubungsmittel herstellt. Die Gerichtspraxis ist sehr klar. Solange man daraus keine Betäubungsmittel macht, hat man auch keine Probleme mit dem Gericht, egal wie hoch der THC-Gehalt ist.
Der Preis ist kein Beweismittel, da er nicht durch den THC-Gehalt, sondern durch die Anzahl Arbeitsstunden für die Herstellung definiert wird.
Beim Verbot von Hanf geht es eigentlich gar nicht um den Hanf, sondern man braucht den Hanf, damit man auf einer gewissen Randgruppe herumhacken kann. André nimmt kein Blatt vor den Mund und meint, dass die strengsten Richter jene seien, die selbst gerne ein Glas Wein trinken.
Im Waadtland hat André Industriehanf mit kontrollierten Sorten angepflanzt und die Polizei hat eine Analyse genommen. Gleichentags nahm das Landwirtschaftsamt Analysen, welche nicht über 0,3 % aufgewiesen haben und trotzdem wurde das Feld beschlagnahmt. In der Schweiz bestehen im Umgang mit Hanf ziemlich starke regionale Unterschiede. So ist es in der Westschweiz im 2001 noch möglich, dass man 15 Tage ins Gefängnis muss, wenn man einen Joint raucht, in Zürich hingegen straffrei davonkommt.
Viele Richter sehen in den Kiffern automatisch auch Revolutionäre und Staatsfeinde. Jemand der kifft, ist kein guter Soldat, denkt selber und hat eigene Ideen. Dies ist den Richtern nicht genehm. Im Kanton Neuenburg haben sie sogar die Streue, welche man aus Hanfwurzeln und Strunk macht auf den THC-Gehalt getestet.
Legalisierung? Sogwirkung?
Das Ausland ist bereits sehr weit. In Belgien und Portugal ist der Hanfkonsum bereits entkriminalisiert worden. Auch das nahe Ausland diskutiert die Legalisierung, nur Fankreich bremst stark.
Angst vor der Sogwirkung muss die Schweiz keine haben, da das Preisniveau sehr hoch ist. Die Ausländer können es sich kaum leisten, in die Schweiz zu reisen und hier einzukaufen. Die französische Grenze ist zudem sehr dicht, das Risiko also relativ hoch, was den Schwarzmarktpreis in die Höhe treibt. Dies können sich die Leute in Frankreich gar nicht leisten. In den Vororten von Lyon, der nächsten Grossstadt von der Grenze aus, gibt es sehr viele Arbeitslose ohne Berufsausbildung.
Altersgrenze? Kontrolle?
Die Altersgrenze soll 18 Jahre sein und es müssen Personen sein, die in der Schweiz wohnhaft sind, damit der Tourismus gar nicht erst aufkommt. Die Behörden sollen einen Maximumwert für den Verkauf definieren und das System der Wirte übernehmen. D.h. also, jeder Ladenbesitzer muss ein Patent haben und wenn er gegen die Gesetze verstösst, ist die Lizenz weg. Das ist besser kontrollierbar als ein Schwarz- oder Graumarkt. Man soll auch den THC-Gehalt auf den Produkten angeben und es soll eine Anbaubeschränkung geben, damit es gerade für den Schweizermarkt genügt und nicht die Hälfte ins Ausland exportiert werden muss. Die Qualität und die Konkurrenz machen den Markt.