BADEN - In drei Wochen wird es vielleicht vor dem Bundeshaus süsslich duften: Dann wird dort die Initiative für straffreies Kiffen überreicht.

Blick 26.12.2005

105’000 Unterschriften hat das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» gesammelt. Somit kam die Volksinitiative für einen straffreien Hanfkonsum zu Stande. Nach Angaben von Nationalrätin Anne-Catherine Menetrey-Savary (Grüne/VD), Co-Präsidentin des Komitees, wurde die Initiative seit der Lancierung im Sommer 2004 von weit mehr als 105’000 Personen unterstützt. Einige tausend Unterschriften seinen noch bei den Gemeinden.

Am 13. Januar soll das Begehren der Bundeskanzlei überreicht werden. Hinter der Hanf-Initiative stehen nicht passionierte Kiffer oder Hanfladenbesitzer. Vielmehr bildete sich nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Juni 2004 spontan ein überparteiliches Komitee.

Dort sind namhafte Politikerinnen und Politiker versammelt. Etwa die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder, Nationalrätin Ursula Wyss (SP/BE), der Aargauer Nationalrat Geri Müller von den Grünen, SVP-Ständerat This Jenni, Nationalrätin Rosmarie Zapfl (CVP/ZH) und Ständerat Dick Marty.

Das Volksbegehren verlangt, dass der Konsum von Hanfprodukten sowie Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf straffrei sind. Gemäss den Initianten würde die Legalisierung dem Schwarzmarkt - mit einem geschätzten Umsatz von rund 1 Milliarde Franken - die Grundlage entziehen. Durch die Kontrolle des Handels könnte die Staatskasse mehrere Millionen Franken verdienen.

Zudem wären dir rund 600’000 Kiffer nicht mehr kriminell. Dies könnte Polizei und Justiz von Bagatellfällen entlasten, ist das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» überzeugt.

Der Kiffer-Artikel

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.

2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.

3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.

4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.