2005/02/05 - 20 Minuten

Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates will die unbestrittenen Punkte der gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes möglichst rasch umsetzen.

Zudem soll die Cannabisfrage neu geprüft werden. Die SGK hat erstmals seit dem Veto des Nationalrates vom 16. Juni 2004 zur Straffreiheit des Kiffens eine drogenpolitische Grundsatzdiskussion geführt. Grundlage dazu waren parlamentarische Initiativen der CVP und der Grünen sowie Einzelvorstösse und eine Petition der Schweizer Hanf Koordination.

Die CVP will den Drogenkonsum weiterhin bestrafen. Sie will aber bei Cannabiskonsumierenden nicht mehr die Gerichtsmaschinerie anwerfen, sondern Kiffen neu mittels Ordnungsbussen ahnden. Die Grünen schlagen für den Cannabiskonsum das Opportunitätsprinzip vor.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, beschloss die SGK mit 13 zu 9 Stimmen eine Kommissionsinitiative. Das Betäubungsmitelgesetz soll teilrevidiert werden, indem die mehrheitsfähigen Elemente der gescheiterten Revision zügig gesetzlich verankert werden.

Als unbestritten gilt für die SGK namentlich das Viersäulenprinzip der Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Überlebenshilfe, Repression). Zudem soll die Cannabisfrage unter Einbezug der parlamentarischen Initiativen neu gestellt werden. Dazu sollen neue Vorschläge erarbeitet werden.

Damit bringe die SGK zu Ausdruck, dass die drogenpolitische Situation heute unbefriedigend sei, schreiben die Parlamentsdienste. Sie wolle den Betroffenen klare Signale zur Weiterentwicklung der Drogenpolitik mit eindeutigen bundesgesetzlichen Regelungen geben.

Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Entscheide zu den parlamentarischen Initiativen vorläufig auszusetzen. Für die Weiterarbeit an einer Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes braucht es jetzt noch die Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission.

Quelle: SDA