Ständeratskommission will Kiffer weniger streng bestrafen als der Nationalrat
Die ständerätliche Sozialkommission will nicht, dass Cannabiskonsumenten mit dem neuen Ordnungsbussenverfahren schlechter fahren als heute. In leichten Fällen soll die Polizei auf die Busse verzichten können.
www.nzz.ch 22. Mai 2012, Neue Zürcher Zeitung
Der Umgang mit Personen, die Cannabis konsumieren, ist heute nach verbreiteter Meinung nicht befriedigend gelöst. Zum einen bestehen zwischen den Kantonen grosse Unterschiede sowohl bei der Verzeigungspraxis wie beim Strafmass. Zum andern ist der Kampf gegen das Kiffen für Polizei und Justiz mit hohen Kosten verbunden. Angesichts des Umstands, dass die grosse Mehrheit der Cannabiskonsumenten ein unproblematisches Verhalten an den Tag legt, wird dieser Aufwand als unverhältnismässig hoch angesehen.
Das Parlament will diese Mängel mit einem Ordnungsbussenverfahren beseitigen. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die auf einen Vorstoss der CVP zurückgeht, im März zugestimmt. In der Sommersession wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen. Seine vorberatende Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) empfiehlt die Revision mit 10 zu 2 Stimmen zur Annahme, wie sie am Dienstag mitteilte. In wesentlichen Punkten weicht die SGK aber von den Beschlüssen der grossen Kammer ab.
Gemäss dem neuen Verfahren soll die Polizei erwachsenen Personen, die sie beim Cannabiskonsum erwischt, eine Busse auferlegen können – einfach und unkompliziert, ähnlich einer Verkehrsbusse. Voraussetzung ist, dass es sich nur um eine geringfügige Menge Cannabis handelt, nämlich um maximal 10 Gramm. Bei grösseren Mengen ist Anzeige zu erstatten, und es kommt zu einem ordentlichen Strafverfahren. Der Nationalrat hat gegenüber dem Ordnungsbussenverfahren ein gespaltenes Verhältnis an den Tag gelegt. Er stimmte dem neuem Konzept zwar grundsätzlich zu, verschärfte es aber gleichzeitig derart, dass Cannabiskonsumenten künftig stärker bestraft würden als heute – eine paradoxe Situation. Die SGK hat dies erkannt und versucht, die Revisionsvorlage mit ihren Anträgen wieder ins Lot zu bringen.
So hat sich die Kommission mit klarer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Ordnungsbusse auf 100 Franken festzusetzen ; der Nationalrat hatte sich für 200 Franken ausgesprochen. Zudem schlägt sie vor, dass die Polizei in leichten Fällen von einer Busse ganz soll absehen können. Mit diesem Passus will die SGK sicherstellen, dass Kiffer durch die neue Regelung nicht schlechter gestellt werden als etwa Kokain- oder Heroinkonsumenten. Denn gemäss Betäubungsmittelgesetz kann heute bei leichten Fällen von Drogenkonsum das Verfahren eingestellt oder auf eine Strafe verzichtet werden (Opportunitätsprinzip). Die Möglichkeit, ungeschoren davonzukommen, soll für Cannabiskonsumenten mit dem Wechsel zur Ordnungsbusse nicht verloren gehen.