Agroscope Liebefeld-Posieux stellt richtig, dass das Verfüttern von Hanf an Kühe keine bewiesene Verbesserung von Menge und Qualität der Milch bewirkt.
Bewiesen ist aber, dass THC aus dem Hanf in die Milch übertragen wird. Seit einigen Monaten schaltet die Frima Sana Sativa GmbH regelmässig Inserate in der Fachpresse, in denen sie die Vorteile von Hanf als Futter für Milchvieh aufführt.
In diesen Inseraten wird erwähnt, dass sowohl die Milchleistung als auch die -qualität durch die Verfütterung von Hanf an Milchkühe verbessert würden. Die Rückstände von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Rauschmittel, in der Milch seien unbedeutend.
Übertragung auf Milch
Diese Werbung sei "irreführend", heisst es nun in einer Mitteilung der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) und führt dabei eine umfassende Begründung an.
Gemäss ALP liegen derzeit keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die beweisen, dass die Verfütterung von Hanf die Menge und die Qualität der Milch verbessert. Eindeutig belegt sei hingegen, dass THC vom Futter auf die Milch übertragen wird. Verschiedene Untersuchungen, unter anderem von ALP in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit, haben ergeben, dass die in der Milch wieder gefundenen THC-Gehalte "nicht akzeptiert werden können", heisst es in der Mitteilung.
Davon betroffen sind selbst Hanfsorten, die im Katalog des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) aufgeführt sind. Diese Sorten werden als Faserhanf bezeichnet und dürfen höchstens 0,3 Prozent THC enthalten.
Fleisch und Gesetz
Die THC-Übertragung aus dem Futter betrifft wahrscheinlich nicht nur die Milch, sondern auch das Fleisch. ALP nimmt jedenfalls an, dass auch im Fleisch von Schlachttieren, denen Hanf verfüttert worden ist, Rückstände von THC gefunden werden können. Über die Zusammenhänge der Hanffütterung an Schlachttiere liegen jedoch noch keinerlei Angaben vor.
In ihrer Mitteilung führt ALP ebenfalls den gesetzlichen Aspekt ins Feld. Mit dem Verfüttern von Hanf werde die Futtermittelverordnung nicht eingehalten. Dort steht, Futtermittel müssten unter anderem so beschaffen sein, dass sie die Qualität der von landwirtschaftlichen Nutztieren gewonnenen Produkte nicht negativ beeinflussen.
Neue Verordnung
Mit dem Inkrafttreten der geänderten Futtermittelverordnung - sie ist für den 1. März 2005 geplant - soll nun das Verfüttern von Hanf verboten werden, schlägt Agroscope Liebefeld-Posieux vor.
Gleichzeitig fordern die Forscher die Milchproduzenten dazu auf, schon vor dem Inkrafttreten eines expliziten Verbotes der Hanffütterung alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die hoch stehende Qualität der Schweizer Milch nicht durch die Verfütterung von Hanf gefährdet wird.
Der Verein Schweizer Hanf-Freunde wehrt sich gegen die geänderte Verordnung und die Empfehlung von ALP: "THC entsteht erst ab 230 Grad Hitze. Diese Temperatur wird bei der Tierfütterung nie erreicht."